Brandenburg entlastet Lehrkräfte und Schulleitungen
Bereits im Oktober letzten Jahres einigten sich die Landesregierung und die Gewerkschaften auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket, um Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Der Landtag Brandenburg hat die notwendigen Rechtsänderungen am 19. Juni beschlossen. So ist es künftig möglich, Fachkräften zusätzlich zur Besoldung eine Zulage zur Personalbindung zu zahlen. Im April unterzeichneten das MBJS und der Hauptpersonalrat der Lehrkräfte die Dienstvereinbarung über die Gewährung von Sonderzuschlägen und Zulagen für Lehrkräfte, die ihren Ruhestand hinausschieben. Das Bildungsministerium wird Lehrern im Land Brandenburg von unterrichtsfernen Tätigkeiten entlasten. Über Maßnahmen zur Umsetzung bereits ab August dieses Jahres hat sich das Ministerium mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und dem dbb Brandenburg sowie der Tarifunion verständigt. Und im Rahmen des Schulkongresses Brandenburg unterzeichnet.
Die Maßnahmen zur Entlastung der Lehrkräfte treten ab dem 1. August in Kraft. Sie enthalten folgende Bausteine:
Künftig werden den Schulen zentral erarbeitete Curricula sowie Beispiele für Fachpläne und Unterrichtsstunden zur Verfügung gestellt. Die Anzahl der durch die Schulen selbst zu erstellenden Konzepte lässt sich so schätzungsweise von aktuell 30 auf perspektivisch drei bis fünf reduzieren.
Bereits zum Beginn des aktuellen Schuljahres hat das MBJS schulinterne Fachpläne („Muster-SchiC“) und Planungshilfen für einen kompetenzorientierten Unterricht in Deutsch und Mathematik zur Verfügung gestellt. Diese sollen die schulintern zu erstellende Curricula ersetzen. Diese Fachpläne und Materialien werden für weitere Schulfächer entwickelt. Die zentral erarbeiteten Curricula werden spätestens zum Schuljahr 2026/27 verbindlich sein.
Zur Unterstützung bei Verwaltungsaufgaben können Schulen seit dem 1. Februar Schulassistenzkräfte einstellen – zunächst innerhalb eines Modellprojektes. Der flächendeckende Ausbau dieser Möglichkeit wird fortgesetzt.
Auf den Zeugnissen in den Jahrgangsstufen 3 und 4 werden im Fach Deutsch nicht mehr die einzelnen Kompetenzbereiche benotet. Es ist nur noch eine Gesamtnote für Deutsch erforderlich.
Der Aufwand bei Evaluationsprozessen für die zentralen Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10 und im Abitur ist für die Lehrkräfte reduziert worden.
Zur Entlastung der Lehrkräfte wurden mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 die Verwaltungsvorschriften Leistungsbewertung dahingehend verändert, dass die Anzahl der zu schreibenden Klassenarbeiten in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I in den Schulen reduziert werden kann. Es werden nun noch Bandbreiten hinsichtlich der Anzahl der Klassenarbeiten vorgegeben.
Schulen müssen weniger statistische Abfragen und Erhebungen vornehmen. Insgesamt werden vier von 42 Erhebungen (9,5%) vollständig abgeschafft und weitere sechs Erhebungen (14,3%) werden im Umfang reduziert. Zudem wird es nur noch fünf Erfassungstermine im Schuljahr geben.
Über das Startchancen-Programm wird der Aufbau und Einsatz von multiprofessionellen Teams an den 110 Programmschulen vorangebracht. Mit der zusätzlichen Expertise sollen sie personell verstärkt werden. Schülerinnen und Schüler erhalten eine gezielte Beratung und Unterstützung, die Elternarbeit soll lernförderlich ausgebaut werden.
Jede Lehrkraft an Schulen in öffentlicher Trägerschaft wird künftig mit einem digitalen Endgerät arbeiten können. Zudem wird das Land Brandenburg die Möglichkeiten der Digitalisierung intensiver nutzen und den rechtssicheren Einsatz von KI im Schulbereich prüfen.
Zur Sicherung der Qualität der schulischen Bildung und Erziehung wird das Angebot an Fort- und Weiterbildungen für Lehrkräfte weiter ausgebaut und räumlich näher organisiert. Dazu zählt insbesondere die Einrichtung regionaler Zentren im Zuge der Neugründung des Landesinstituts für Schule und Lehrkräftebildung (LIBRA).