Brandenburgische Eltern laut Schulgesetz in der Pflicht

Die Daten zum unentschuldigten Fehlen in der Schule werden im Land Brandenburg künftig zentral im Bildungsministerium ausgewertet. Ab dem neuen Schuljahr 2018/19 sollen die Daten von den Schulen nach einer neuen Systematik erhoben und an das Ministerium gemeldet werden.

Bisher wurden Angaben zu unentschuldigtem Fehlen von Schülerinnen und Schülern in den vier Schulämtern dezentral erfasst. Künftig erfolgt eine quartalsweise Meldung der Schulen zu den unentschuldigten Fehlzeiten an das Ministerium nach einheitlichen Kriterien.

Nach dem Brandenburgischen Schulgesetz müssen die Eltern für eine regelmäßige Teilnahme ihres Kindes am Unterricht und an den sonstigen pflichtigen Veranstaltungen der Schule zu sorgen. Die schulrechtlichen Regelungen lassen eine Vielzahl von Maßnahmen als Reaktion auf das Schulschwänzen zu. Wird die Schulpflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt, wirken zunächst die Lehrkräfte sowie die Schulleiterinnen und Schulleiter auf die Schülerinnen und Schüler pädagogisch ein. Dies geschieht insbesondere durch persönliche Beratung und Hinweise zu den Folgen vom Schulschwänzen.

Erst wenn diese pädagogischen Maßnahmen keinen Erfolg zeigen, können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, Zwangsgeldverfahren, Bußgeldverfahren oder auch die Zuführung der Schülerin oder des Schülers zur Schule durch unmittelbaren Zwang erfolgen. Darüber hinaus wird das Jugendamt durch entsprechende Information bei langandauernden oder wiederkehrenden Schulpflichtverletzungen einbezogen. Auch die Möglichkeit einer Strafanzeige wegen Verletzung der elterlichen Fürsorgepflicht ist nicht ausgeschlossen. Ob und welche Maßnahme zu ergreifen ist, hängt von der Anzahl der Fehltage und Fehlstunden ab. Die Schulen gehen mit den vorhandenen Möglichkeiten verantwortlich um. Fernbleiben vom Unterricht bleibt nicht ohne Konsequenz.

Die pädagogische Praxis zeigt, dass es in der Regel komplexe Ursachen dafür gibt, warum Schülerinnen und Schüler gelegentlich der Schule fernbleiben, diese nur noch unregelmäßig oder auch gar nicht mehr besuchen. Neben Ursachen, die in der Schule begründet sind, zum Beispiel Konflikte mit Mitschülerinnen und Mit-schülern oder Lehrkräften, liegen die Gründe oft auch im häuslichen und sozialen Umfeld der Schülerin oder des Schülers. Das MBJS will hier künftig die Daten zentral und genauer erfassen.

Wir brauchen keinen neuen Katalog an Maßnahmen sondern benötigen klare Vorgaben zu den Verfahrensabläufen, um den Schulen ihre Handlungsoptionen aufzuzeigen und Rechtssicherheit zu geben so die Bildungsministerin des Landes Brandenburg. Unentschuldigtes Fehlen darf nie ohne Folgen bleiben. Daher wird es zum kommenden Schuljahr 2018/19 folgende Veränderungen geben:

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Unentschuldigtes Fehlen wird quartalsweise durch die Schulen erfasst.

Schulpflichtverletzungen, die 5 Tage im Quartal übersteigen, werden von den Schulen dem jeweiligen staatlichen Schulamt und dem Ministerium sofort angezeigt.

Alle Festlegungen und die Verfahrensabläufe werden in einem Rundschreiben zusammengefasst, um das einheitliche Handeln der Schulen und der Schulämter zu gewährleisten.

 Auf der ersten Beratung des Landesschulbeirates im Schuljahr 18/19 wird das Thema mit die Vertreterinnen und Vertretern der Landesgremien diskutiert und dann auf den Weg gebracht.

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