Neue Richtlinie für Wohneigentumsförderung geht an den Start
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung erhöht die Fördersätze für die Wohneigentumsbildung deutlich. Hierfür überführt das Ministerium die ehemalige energetische Zusatzförderung in die Grundförderung. Dadurch steigt in der Grundförderung die Darlehenshöhe von ehemals 60.000 Euro auf nun 230.000 Euro plus eines Zuschusses von 30.000 Euro. Die neue Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 für zwei Jahre.
Die Änderungen der Wohneigentumsförderrichtlinie (WohneigentumförderR) beziehen sich auf die Erhöhung der Fördersätze je Vorhaben, bei gleichzeitiger Finanzierung der durch das Gebäudeenergiegesetz vorgegebenen hohen Energiestandards. Hintergrund dafür sind die neuen energetischen Standards des Gebäudeenergiegesetzes GEG zum 1. Januar welche bindend für alle genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sind. Die Fördersätze der ehemaligen energetischen Zusatzförderung wurden in die aufgestockte Grundförderung integriert, sodass jetzt jeder Fördernehmer, für Neubau oder Bestandserwerb, neben 230.000 Euro Darlehen (zinsfrei für 20 Jahre) auch 30.000 Euro Zuschuss erhält.
Neben der Grundförderung vergibt das Land in der Zusatzförderung auch weiterhin Zuschüsse. Geringverdiener können einen Zuschuss von 10.000 Euro bekommen, und bei Familien gibt es für jedes im Haushalt lebende Kind neben 5.000 Euro zinslosem Darlehen auch weitere 5.000 Euro Zuschuss. Für jedes weitere in den Haushalt nachträglich hinein geborene Kind erhalten Fördernehmer einen Tilgungszuschuss von 5.000 Euro.