Brandenburg stärkt Schutz und Rechte von Kindern und Jugendlichen
Künftig werden die Rechte von Brandenburgs Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen deutlich ausgeweitet und in einem Gesetz gebündelt. Das Kabinett hat dafür das erste Kinder- und Jugendgesetz für das Land beschlossen. Es regelt unter anderem die umfassende Pflicht zu Schutzkonzepten und die Förderung von Netzwerken zum Kinderschutz und sieht eine klare Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen vor. Damit setzt die Landesregierung ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Gleichzeitig werden auch die Anforderungen des Bundes nach der Reform des SGB VIII in Landesrecht umgesetzt.
Im Land Brandenburg wurde bereits im Oktober 2021 eine unabhängig tätige Kinder- und Jugendbeauftragte zur Wahrnehmung der Belange von Kindern und Jugendlichen eingesetzt. Das Land Brandenburg gehört damit zu den wenigen Ländern in Deutschland, die eine solche Beauftragte haben. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten dieser Position werden mit dem Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetz gesetzlich verankert.
Das Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetz wird umfassend sein, da es wesentliche Rechtsvorschriften bündeln wird. So trat am 10. Juni 2021 das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes in Kraft. Mit ihm wurden rund 300 Änderungen an Vorschriften im Achten Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe und im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz vorgenommen.
Finanzielle Mehrbelastungen, die sich aus der neuen Gesetzeslage ergeben, federt das Land Brandenburg ab. Bereits für die Jahre 2021 bis 2023 waren dafür 14 Millionen Euro im Landeshaushalt eingestellt. Für das Jahr 2024 sieht der Landesetat 9,6 Millionen Euro vor. Damit unterstreicht Brandenburg, dass das Land die Selbstbestimmung und die Selbstvertretung von Kindern und Jugendlichen fördert und damit den Kinder- und Jugendschutz stärkt.
Weitere Informationen: „Kinder- und Jugendgesetz“