Bundestag beschließt langerwarteten Abbau bürokratischer Hürden

Steckersolar-Geräte erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, da sie einfach zu installieren sind, sich die Investition relativ schnell bezahlt macht und es die einzige Möglichkeit für Mieter ist, ihren Strom selbst zu erzeugen. Bisher gab es bei den sogenannten Balkonkraftwerken noch einige bürokratische Hürden, die jetzt ein neues Gesetz teilweise verringert hat. Die Verbraucherzentrale Brandenburg erläutert, welche Vereinfachungen beschlossen wurden und was sich weiterhin (noch) nicht geändert hat.

Endlich hat der Bundestag den versprochenen Bürokratieabbau bei Steckersolar-Geräten verabschiedet und Verbrauchern können solche Geräte nun deutlich leichter nutzen erklärt Energieberater Jens Krumnow von der VZB. Die Bundesregierung hatte sich bereits im vergangenen Jahr darauf geeinigt, dass die Erleichterungen am 1. Januar in Kraft treten sollten. Die Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes im Bundestag verzögerte sich immer wieder und damit auch das Inkrafttreten der neuen Regelungen. Dazu hat der Bundestag das dazugehörige Gesetz – Solarpaket 1 – verabschiedet. Es muss nun nur noch abschließend den Bundesrat passieren.

Wer ein Balkonkraftwerk installieren möchte, hat es durch das neue Gesetz künftig deutlich leichter. Damit entfällt die bislang nötige doppelte Anmeldung beim lokalen Netzbetreiber und es ist nur noch eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur vorzunehmen, die bereits seit dem 1. April deutlich vereinfacht ist. Zudem dürfen Besitzer ihre Geräte sofort in Betrieb nehmen und übergangsweise mit dem bisherigen Stromzähler weiterbetreiben. Konkret heißt dies, dass der Stromzähler sich so lange rückwärts drehen darf, bis der Netzbetreiber einen neuen Zähler einbaut, erläutert Krumnow.

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Weiterhin in der Praxis nicht möglich ist die Nutzung einer haushaltsüblichen Schukosteckdose statt einer speziellen Einspeisedose. Auch die Leistungsgrenze für Steckersolar-Geräte bleibt bei 600 Watt. Obwohl die Grenze gesetzlich nun auf 800 Watt erhöht wird, hat dies in der Praxis keine Auswirkung, bis die entsprechende Elektronorm veröffentlicht ist. Wir setzen uns seit Jahren für Änderungen dieser Elektronorm ein und hoffen sehr auf eine schnellstmögliche Veröffentlichung, damit die Leistungsgrenze der Geräte in der Praxis höher liegt und die ohnehin in allen Haushalten vorhandene Steckdose genutzt werden kann, so Energieberater Krumnow.
Bei allen Fragen zum Thema Energiesparen hilft die Energieberatung mit ihrem umfangreichen Angebot.
Weitere Informationen gibt es unter:
www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/15772

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