Schulen öffnen am Montag für bestimmte Jahrgangsstufen
Ab Montag stehen erste Schritte zu einer stufenweisen Öffnung der Schulen an. Das Bildungsministerium hat für jede einzelne Schulform einen Fahrplan entwickelt, der ab dem 27. April die sukzessive Aufnahme des Präsenzunterrichts unter Wahrung des Infektionsschutzes gewährleisten soll. Darüber wurden die staatlichen Schulämter und Schulen, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler schriftlich informiert.
Die Schulpflicht gilt weiterhin. Die Eltern dürfen selber über den Schulbesuch entscheiden, wenn ihre Kinder oder andere Angehörige des Haushalts einer Risikogruppe angehören. Weisen Kinder Erkältungssymptome (u.a. Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen) auf, sollen sie zu Hause bleiben, bis sie wieder vollständig symptomfrei sind.
Hygienemaßnahmen |
- Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen halten.
- Wenn der Mindestabstand aufgrund der Umstände nicht verlässlich eingehalten werden kann, wie zum Beispiel im öffentlichen Personennah- und Schülerverkehr, Tragen eines Mund- und Nasenschutz (bspw. textile Barriere wie Schal, Tuch, selbstgefertigte Stoffmasken).
- Auf korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) achten.
- Regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen.
- Berühren von Augen, Nase und Mund vermeiden.
- Ausleih-und Tauschverbot von Gegenständen und Essen mit anderen Personen.
Infektionsschutz |
- Eine Lerngruppe soll möglichst immer in demselben Raum unterrichtet werden.
- Jede Schülerin und jeder Schüler sollen einen festen, eigenen Arbeitsplatz haben, der von keinem anderen Schüler genutzt wird.
- Die Sitzordnung ist so zu gestalten, dass ein Abstand von 1,50 Meter in jeder Phase des Unterrichts eingehalten wird.
- Gruppentische, -unterricht und -arbeit sind untersagt.
- Unterrichtsbeginn, Pausenzeiten und Essenzeiten sind durch geeignete Maßnahmen wie zum Beispiel unterschiedliche Zeiten und getrennte Raum- und Schulhofaufteilungen so festzulegen, dass die verschiedenen Lerngruppen nicht in Kontakt kommen.
- Die Lernsituationen, Lerngruppen und zugeordnete Lehrkräfte sind zu dokumentieren.
Um die geforderten Abstände einzuhalten, können nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig in einem Klassenraum unterrichtet werden. An den Grundschulen werden die Gruppen in der Regel auf zwei Räume verteilt. An den weiterführenden Schulen wird es überwiegend ein Wechselmodell geben: montags, mittwochs und freitags besucht die einen Hälfte die Schule, dienstags und donnerstags die andere Hälfte. Nach einer Woche wird getauscht. Damit erhalten alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse den gleichen Unterricht, bei gleichen Lehrkräften im gleichen Raum. Der erteilte Präsenzunterricht ist reduziert, wird jedoch mit Homeschooling-Angeboten verbunden.
Zum 27. April setzen die Unterrichtsangebote zunächst für die Abschlussklassen der Jahrgangsstufe (Jgst.) 10 der Ober- und Gesamtschulen, Gymnasien und Förderschulen mit Blick auf die Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 sowie für die Prüfungsvorbereitung mehrerer Bildungsgänge der Oberstufenzentren (zweiter Jahrgang der Fachoberschule (FOS), Fachschule Sozialwesen Berufsfachschule Soziales Berufsfachschule Landesrecht Fachschule Technik und Wirtschaft Unterricht in der Berufsschule 3. Lehrjahr) ein.
Ab dem 4. Mai 2020 werden die Jahrgangsstufe 6 der Grundschulen und Förderschulen, die Jahrgangsstufe 9 der Ober- und Gesamtschule, des Gymnasiums und der Förderschulen sowie die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums und die Jahrgangsstufe 12 der Gesamtschule wieder mit dem Unterricht beginnen.
Ab dem 11. Mai 2020 sollen dann auch die Jahrgangsstufe 5 der Grund- und Förderschulen wieder ein regelmäßiges Unterrichtsangebot erhalten.
Schüler, die die Schulen noch nicht besuchen können, werden weiterhin von ihren Lehrern über unterschiedliche Wege mit Aufgaben versorgt. Zwischen Lehrkraft und Schüler soll ein regelmäßiges Feedback über die an der Schule vorhandenen Lernmanagementsysteme (u.a. Schulcloud) geben.
Für Kinder, die durch Homeschooling nicht gut erreicht werden, können die Schulen ab 4. Mai ein pädagogisches Präsenz-Angebot an Grundschulen und in der Sekundarstufe I (Klassen 7 bis 10) anbieten, wenn die Rahmenbedingungen zu Abstandsregeln, Lerngruppen und Hygiene geklärt sind.