Photovoltaik-Anlage auf Kirchendächern

Gemeinsame Erklärung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur, der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und des Erzbistums Berlin. Die Bewahrung der Schöpfung, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist für die christlichen Kirchen wie für alle staatlichen Ebenen oberste Maxime. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und seine Folgen haben einmal mehr deutlich gemacht, was aus der Perspektive des Klimaschutzes schon lange klar ist: Dass wir unsere Abhängigkeit von fossilen Energie­trägern schnellstmöglich fundamental und nachhaltig reduzieren müssen, wenn wir nicht massives Leid billigend in Kauf nehmen wollen. Das wird nur gelingen, wenn wir den Ausbau der Erneuerbaren Energien erheblich vorantreiben – auch in einem Land wie Brandenburg, das seit vielen Jahren bundesweit zu den Spitzenreitern gehört.

Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien sind alle gefordert: Der Staat muss für die entsprechenden Rahmen­bedingungen sorgen und die Wirtschaft die erforderlichen Investitionen realisieren. Aber auch die Zivil­gesellschaft kann und muss ihren Beitrag leisten. Da dezentrale Energie­erzeugungsanlagen potenziell von jedem betrieben werden können, können neben Einzelpersonen auch Kirchen­gemeinden und Vereine, Verbände und regionale Initiativen ihren Beitrag leisten.

Das Kulturministerium als das für den Denkmalschutz zuständige Landesressort wie die Kirchen als die Eigen­tümer sehr vieler Einzeldenkmäler im Land sind sich darüber einig, dass der Erhalt von historischen Gebäuden und Ensembles nicht nur eine kulturelle Verpflichtung ist, sondern auch ein Gebot der ökologischen Nachhaltigkeit. Ausbau von Erneuerbaren Energien und Denkmalschutz stehen vom Grundsatz her nicht im Widerspruch zueinander, sie leiten sich aus den gleichen Werten ab.

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Angesichts der Dringlichkeit der klimapolitischen Herausforderungen und vor dem Hintergrund vieler entsprechender Forderungen aus Kirchengemeinden und Gesellschaft sehen Kirchen und Kulturministerium die Notwendigkeit, die denkmalschutzrechtlichen Verfahren für eine Übergangszeit zu modifizieren. Bis Brandenburg seine selbst gesteckten Klimaschutz-Ziele erreicht hat, soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien grundsätzlich Vorrang vor Belangen des Denkmalschutzes haben.

Ein fairer Interessenausgleich könnte darin bestehen, dass die denkmalrechtliche Genehmigung etwa für die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach einer unter Denkmalschutz stehenden Kirche immer dann erteilt wird, wenn der Einbau reversibel und der Eingriff in die denkmalgeschützte Substanz geringfügig sind und das Erscheinungsbild der Kirche nicht erheblich beeinträchtigt wird. Beim Neubau von Windenergie-Anlagen könnte eine denkmalrechtliche Prüfung in Zukunft nur dann erforderlich sein, wenn sich ein besonders landschaftsprägendes Bauwerk (etwa eine besonders bedeutende Kirche) in unmittelbarer Sichtbeziehung befindet.

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