Zweiter Schritt der Bürgergeld-Reform

Die weiteren Kernelemente des im Januar gestarteten Bürgergelds greifen zum Beginn der zweiten Jahreshälfte. Nach den zu Jahresbeginn eingeführten neuen Regelsätzen werden nun der erweiterte Instrumentenkasten für Förderungen und der Kooperationsplan eingeführt. Mit dem zweiten Schritt der Bürgergeld-Reform verbessern sich die Arbeitsmarktchancen für unsere Kunden weiter. Die Bürgergeld-Beziehenden können sich leichter qualifizieren und weiterbilden. Wir sind vorbereitet und freuen uns, die von uns betreuten Menschen noch umfassender unterstützen zu können so Gabriele Schoel, Geschäftsführerin des Jobcenters Märkisch-Oderland. Neue Chancen für erwerbsfähige Bürgergeld-Beziehende. Dazu zählen etwa die erweiterten Fördermöglichkeiten im Bereich Weiterbildung und Qualifizierung, das neu eingeführte Weiterbildungsgeld und die ganzheitliche Betreuung, also ein Coaching. Der Wegfall des Vermittlungsvorrangs verleiht der beruflichen Weiterbildung noch zusätzliches Gewicht. So steht es Kunden zukünftig grundsätzlich frei, sich als Alternative zu einer kurzfristigen Beschäftigungsaufnahme für eine langfristige Qualifizierung zu entscheiden. Durch die überarbeiteten Freibeträge haben die Menschen mit Arbeit mehr Geld zur Verfügung als ohne und seitdem 1. Juli kommen weitere Erwerbsanreize hinzu. Die neue Freibetragsregelung für Erwerbstätige unterstützt dabei die Ausweitung des Beschäftigungsumfanges. Damit steht Menschen, die neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aufstockend Bürgergeld erhalten, mehr Geld zur Verfügung als vorher. Auch Jugendliche und Auszubildende können deutlich mehr Gehalt und Lohn behalten. Damit machen wir Ausbildung und Arbeit attraktiver und die Jugendlichen lernen, dass sich Arbeit lohnt. Eine neue Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro sorgt zudem dafür, dass Jobcenter Kleinstbeträge nicht mehr zurückfordern müssen.

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