Sonderförderung bringt Entlastung

Angesichts der derzeitigen Krisen erhalten die 43 Tafeln in Brandenburg erneut Unterstützung vom Land: Insgesamt 129.000 Euro stehen aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes zur Verfügung. Damit kann jede Tafel Billigkeitsleistungen von bis zu 3.000 Euro erhalten. Entsprechende Förderhinweise zur Gewährung dieser Corona-Sonderförderung und ein Antragsformular hat das Sozialministerium jetzt dem Landesverband der Tafeln übermittelt. Diese Förderung wird zur Milderung der Auswirkungen durch die verstärkte Inanspruchnahme der Tafeln aufgrund der Corona-Pandemie gewährt. Bereits im September hatte das Sozialministerium den Tafeln als kurzfristige Hilfe 120.000 Euro aus Lottomitteln für Beschaffungen und Investitionen zur Verfügung gestellt. Die Tafeln sind ein freiwilliges Hilfsangebot der Zivilgesellschaft, das Lebensmittelvernichtung und -verschwendung verhindern und bedürftige Menschen zusätzlich entlasten soll. Die Tafeln erhalten zwar keine direkten Zuschüsse des Landes, das Land unterstützt jedoch die Tafelarbeit bereits bisher insbesondere durch die finanzielle Förderung bei der Beschaffung von Kühlfahrzeugen aus Lottomitteln. Allein seit 2015 hat die Landesregierung hierfür rund eine halbe Million Euro aufgewandt.

Sozialministerin Ursula Nonnemacher: „Rund eine Viertelmillion Euro sind eine schnelle und deutliche Hilfe in sehr schwierigen Zeiten, die sich auch im Ländervergleich sehen lassen kann. Das zeigt, dass die Landesregierung an der Seite der Tafeln steht. Ihre Arbeit ist neben den staatlichen Sozialleistungen von unschätzbarem Wert. Sie sind verlässliche Anlaufstellen. Aufgrund der verschiedenen Krisen – Corona-Pandemie, Inflation und steigende Energiepreise sowie der Angriffskrieg auf die Ukraine und steigende Flüchtlingszahlen – kommen deutlich mehr Menschen zu den Tafeln. Gleichzeitig gehen Lebensmittelspenden zurück, die Unterhalts- und Betriebskosten steigen.“

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