Ergebnis zur Einschätzung von Bewilligungen
Um einen Überblick über das aktuelle Mietpreisniveau im Landkreis Oder-Spree zu bekommen, lässt das Landratsamt aktuell eine Mietwertübersicht erarbeiten. Diese Daten benötigt das kommunale Jobcenter Oder-Spree zur Bewilligung angemessener Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs – kurz „Bürgergeld“ genannt. Mit der Erhebung und Analyse der hierfür erforderlichen Informationen hat der Landkreis Oder-Spree das Beratungsunternehmen „Analyse & Konzepte immo.consult“ beauftragt.
Um das Mietpreisniveau repräsentativ zu ermitteln, werden Daten nicht nur bei den großen Vermietern abgefragt, sondern wir wenden uns auch an kleinere Vermieter“, erläutert Katja Kaiser, zuständige Dezernentin in der Kreisverwaltung das Vorgehen. Daher erhalten in diesen Tagen etwa 850 Kleinvermieter, meist Privatleute, die nur eine oder mehrere Wohnungen zur Miete anbieten, ein Schreiben des Landrates Frank Steffen und einen Fragebogen zur Mietwerterhebung. Für eine breite Datengrundlage ist der Landkreis auf Ihre Unterstützung und rege Mitwirkung angewiesen, heißt es darin. Die Daten werden anonymisiert erhoben und ausschließlich für die Erstellung der Mietwertübersicht verwendet. Eine anderweitige Nutzung der Daten ist vertraglich ausgeschlossen. Im Anschluss wird dem Landkreis Oder-Spree zum Abschluss der Erhebung eine Tabelle übergeben, wie sie von qualifizierten Mietspiegeln bekannt ist und die keinen Rückschluss auf einzelne Mieter oder Vermieter zulässt.
Die Daten sollen das aktuelle Mietpreisniveau repräsentativ für das gesamte Kreisgebiet abbilden und den Landkreis befähigen, die Leistungshöhe für die Unterkunftskosten so zu gestalten, dass die Versorgung der Bürgergeldberechtigten mit Wohnraum in ihrem jeweiligen konkreten Umfeld und zu dem ihnen zustehenden Wohnstandard gewährleistet ist.