Einsicht des 2. Entwurf auch digital möglich

In Brandenburg sind gemäß § 4 Abs. 3 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz Landschaftsrahmenpläne durch die Landkreise als untere Naturschutzbehörden aufzustellen und fortzuschreiben. Die Ersterfassung der Landschaftsrahmenpläne des jetzigen Landkreises Oder-Spree erfolgte vor fast 20 Jahren für die Altkreise Fürstenwalde (1996), Beeskow (1996) und Eisenhüttenstadt (1994, z.T. überarbeitet 1998). Aufgrund der teilweise wesentlichen Änderungen sowohl im Bereich der Landnutzung als auch in den gesetzlichen und fachlichen Vorgaben, wurden die bestehenden Landchaftsrahmenplä0ne zusammengeführt und aktualisiert. Die Erstellung des Landschaftsrahmenplanes erfolgte dabei auch auf digitaler Basis, um als digitales Auskunftssystem Fachleuten und interessierten Bürgern zur Verfügung zu stehen.

Nach der öffentlichen Auslegung des ersten Entwurfes Ende 2018 sowie Anfang 2019 wurden fristgerecht eingegangene Stellungnahmen und Hinweise geprüft und ggf. eingearbeitet. Aufgrund dessen ergaben sich u.a. Änderungen und Ergänzungen, die vorrangig den Arten- und Landschaftsschutz betreffen sowie die Nutzungsänderungen. Die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Landschaftsrahmenplanes für den Landkreis Oder-Spree begann am Montag und endet am 12. Juni 2020. Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus gelten spezielle Zugangsregeln zur Behörde.

Um den interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, in die Auslegungsunterlagen Einsicht zu nehmen und den Zugang zu unserem Haus während der Dienststunden Dienstag und Donnerstag 9 bis12 Uhr & 13 bis 18 Uhr zu ermöglichen, nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit unseren Kollegen unter folgenden Telefonnummern auf: 03366/35-1639 oder 03366/35-1671. Der Zugang zur Auslegungsstelle wird dann ermöglicht. Um Infektionsrisiken zu minimieren bitten wir zudem darum, auch die Internetseite des Land-kreises Oder-Spree für die Einsichtnahme in die Unterlagen zu nutzen.

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Den Landschaftsrahmenplan finden Sie seit 11. Mai auf den Unterseiten des Umweltamtes. Dort können Sie sich den Entwurf der Antragsunterlagen herunterladen. Bei Bedarf kann Ihnen auch eine CD zugesandt werden. Jeder, dessen Belange durch den Entwurf des Landschaftsrahmenplanes berührt werden, kann bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Oder-Spree bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 26. Juni 2020, eine Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift abgeben. Die Stellungnahme kann auch digital an die E-Mail-Adresse umweltamt@l-os.de mit dem Betreff LRP gesandt werden.

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