Startschuss für Mikrostipendien für freiberufliche Künstler

Die Kulturministerin des Landes Brandenburg hat den Startschuss für das Mikrostipendien-Programm gegeben. „Die Corona-Krise trifft nicht nur unsere Kultureinrichtungen – sie trifft auch die freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler hart. Ihre Räume für eine künstlerische Betätigung werden zunehmend enger. Mit unserem Mikrostipendien-Programm wollen wir die Kulturschaffenden entlasten, ihnen die weitere künstlerische Betätigung ermöglichen und einen Anstoß für die Entwicklung neuer Formate und Projekte geben. Wir wollen mit einem unbürokratischen Instrument dafür sorgen, dass die Kreativität Corona überlebt. Wichtig ist es uns so Manja Schüle das Mikrostipendium nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Für das Programm stellen wir rund 4 Millionen Euro bereit – genug, damit jeder der rund 4.000 Künstler im Land ein Stipendium beantragen kann. Mit den Stipendien setzen wir unser Engagement zur Unterstützung der Kultur in Zeiten von Corona fort.

Freiberufliche professionelle Einzelkünstlerinnen und -künstler können einmalig 1.000 Euro bekommen, um während der Corona-Krise kleine künstlerische Projekte realisieren zu können. Voraussetzungen sind der Hauptwohnsitz im Land Brandenburg, eine Kurzbeschreibung des geplanten künstlerischen Projektes und die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse. Im Einzelfall reicht auch der Nachweis der Mitgliedschaft in einem Fach- oder Berufsverband. Die Bewerbungen müssen in Papierform bis zum 9. Juni 2020 an das Kulturministerium geschickt werden.  Die entsprechende Richtlinie, das Antragsformular sowie weitere Informationen sind ab sofort unter https://mwfk.brandenburg.de online abrufbar. Ab dem 11. Mai steht für Rückfragen zudem eine Hotline unter der Nummer 0331/866 4932 bereit. Sie ist montags bis freitags, von 9 bis 12 sowie 13 bis 16 Uhr erreichbar.

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Mit einem weiteren Programm werden Kultureinrichtungen unterstützt. Die Corona-Hilfe für Kultureinrichtungen richtet sich an kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige kulturelle Vereine sowie Stiftungen und Gesellschaften. Das Land stellt bis zu 35 Millionen Euro aus Mitteln des Corona-Rettungsschirms bereit, um anteilig Einnahmeausfälle bei öffentlichen und privaten gemeinnützigen Kultureinrichtungen und Kulturträgern auszugleichen. In einer ersten Antragsrunde können sich Einrichtungen aus dem Land Brandenburg die Hälfte ihrer Einnahmeausfälle, die zwischen dem 11. März und dem 31. August 2020 entstehen, ersetzen lassen.

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