Schwerpunktkontrollen in Fürstenwalder Stadtgebiet –Hund
Die neue Stadtordnung für die Stadt Fürstenwalde ist seit 1.Januar in Kraft getreten. Deren Einhaltung wird nun auch durch das Ordnungsamt verstärkt kontrolliert. Besonderes Augenmerk wird dem Hund zuteil. Bis zum 30. Juni gewährt die Stadt Fürstenwalde eine Übergangsfrist beim erstmaligen Verstoß, eine Verwarnung ohne Verwarngeld, außerdem wird die Stadtordnung im Gespräch zur Nachvollziehbarkeit übergeben. Ab dem 1. Juli werden etwaige Verstöße dann jedoch umgehend geahndet werden. In der „Stadtordnung-to-go“, die die Außendienstmitarbeiter immer mit sich führen, finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Verstöße und die entsprechenden Bußgelder. Sprechen Sie die Mitarbeiter gern an. Die Kontrollen der Kollegen werden sich in den nächsten vier Wochen schwerpunktmäßig um den Hund drehen. Zur Hundehaltung gehört nicht nur die Anmeldung bei der Stadt und das Füttern. Besonders in der Öffentlichkeit haben die Personen, die den Hund führen, einiges zu beachten. Im Stadtgebiet muss der Hund angeleint sein, nur auf den Auslaufplätzen entfällt diese Pflicht. Aber selbst an der Leine kann er andere ängstigen oder gefährden. Ein Hund sollte daher immer so geführt werden, dass von ihm keine Gefahr ausgeht, sowohl für andere Tiere als auch für Menschen. Die Hinterlassenschaften des Hundes müssen mitgenommen und entsorgt werden. Dafür notwendige Utensilien wie Hundekotbeutel sind in ausreichender Menge mitzuführen und auf Verlangen auch den Mitarbeitenden des Ordnungsamtes zu zeigen. Die Regelungen aus der Stadtordnung sorgen für ein geordnetes Miteinander, Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und tragen zu mehr Sauberkeit bei.
In der Stadtordnung der Stadt Fürstenwalde sind bei Verstoß gegen diese Vorgaben Bußgelder von 110 € bis 1.000 € vorgesehen.