Zu wenig Regen in den letzten Monaten
Bereits letzte Woche mussten die Feuerwehren in Landkreis Dahme-Spreewald zum ersten Waldbrand des Jahres 2019 ausrücken. Der Landesbetrieb Forst hat alle Vorbereitungen für die anstehende Waldbrandsaison getroffen und die Kameras der Waldbrandfrüherkennung überwachen wieder die Brandenburger Wälder. Der Deutsche Wetterdienst berechnet für jeden Landkreis täglich eine Waldbrandgefahrenstufe, die morgens früh um 8 Uhr auf den Internetseiten http://www.mlul.brandenburg.de/wgs/karte veröffentlicht wird.
Die Waldbrandsaison 2018 haben viele noch nicht vergessen. Insgesamt 491 Waldbrände haben rund 1.700 Hektar Wald geschädigt. Davon haben allein elf Großbrände rund 1.450 Hektar Brandenburger Wald vollständig vernichtet. Über das ganze Jahr waren die Feuerwehren nahezu im Dauereinsatz. Die Tageshöchsttemperaturen in den vergangenen Tagen haben schon mehrfach die 10-Grad-Marke überschritten. Der Wind und die geringe Luftfeuchtigkeit führen dazu, dass mit zunehmender Sonneneinstrahlung sofort die Waldbrandgefahr ansteigt. Forst-leute schätzen ein, dass der Niederschlag über die Wintermonate viel zu niedrig ausgefallen ist. Die Waldböden sind noch vom letzten Jahr ausgetrocknet.
10 Punkte-Plan des Landwirtschaftsministeriums zur Waldbrandvorbeugung
Nach den verheerenden Waldbränden im Jahr 2018 reagierte Forst- und Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger mit einem 10 Punkte-Plan zur Verbesserung der Waldbrandvorbeugung. So wurden 36 neue Stellen geschaffen, die in den Oberförstereien des Landesbetriebs Forst die Aufgaben des vorbeugenden Waldbrandschutzes unterstützen. Die Förderrichtlinie wurde überarbeitet, wodurch nun deutlich mehr Geld für den Bau von Löschwasserentnahmestellen zur Verfügung steht.
Auch die Beschilderung an Waldeingängen und gefährdeten Waldgebieten wird überprüft und der Waldschutzplan aktualisiert. Des Weiteren wird die Kommunikation der Förster mit Mehrnetzkarten verbessert. Für die besonders gefährdeten ehemaligen Truppenübungsplätze wie Lieberose und Jüterbog werden spezielle Waldbrandschutzkonzepte erarbeitet und langfristig umgesetzt.
Die Waldbesitzer sind durch das Waldgesetz verpflichtet, Maßnahmen für den vorbeugenden Brandschutz durchzuführen. Dazu gehören zum Beispiel die Anlage und Unterhaltung von Löschwasserentnahmestellen, der Wegebau oder die Anlage von Schutzstreifen.
Da die Maßnahmen sehr kostenintensiv sind, unterstützen Land und die EU die Waldbesitzer mit finanzieller Förderung. In den Brandenburger Wäldern mit einem hohen Waldbrandrisiko können einige der Maßnahmen sogar zu 100 Prozent gefördert werden. Waldbesitzer können sich direkt bei ihrem zuständigen Revierförster oder der Oberförsterei des Landesbetriebs Forst Brandenburg dazu beraten lassen.