Zur Reduzierung des Infektionsgeschehens in Oder-Spree
Die Ausbreitung des Coronavirus im Landkreis Oder-Spree konnte mit den bisher in der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vorgesehenen Maßnahmen nicht gestoppt werden. Die Zahl der Coronavirus-Neuinfektionen steigt weiter rasant an. Am Dienstag (8. Dezember 2020) hat die 7-Tage-Inzidenz, die Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner, in Oder-Spree erstmals die 200er-Marke überschritten und liegt laut der Daten des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit heute bereits bei 242,2.
Damit werden auf Grundlage der derzeit geltenden SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Infektionsgeschehens erforderlich. In einer Allgemeinverfügung hat der Landkreis weitere Schutzmaßnahmen festgelegt, die zu einer deutlichen Absenkung des Infektionsgeschehens beitragen sollen. Die Regelungen umfassen unter anderem Maßnahmen im Schulbetrieb, das Besuchsrecht in Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern, Bestattungen sowie ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 20. Dezember 2020. Über weitere Schritte wird abhängig von der Entwicklung der Inzidenz in den kommenden Tagen entschieden. Landrat Rolf Lindemann: „Das Virus ist nur durch menschliche Kontakte zu übertragen. In der Reduzierung dieser persönlichen Kontakte liegt der Schlüssel zur Eindämmung. Die besten Verordnungen und ein gut aufgestelltes Gesundheitsamt nützen nichts, wenn nicht, wie bei der ersten Welle im Frühjahr, unser stärkstes Instrument zum Einsatz kommt, nämlich unsere praktische Alltagsvernunft, unser Verantwortungsgefühl und unsere Selbstdisziplin. Hieran möchte ich appellieren. Wir alle müssen jetzt beieinander bleiben, um die Gesundheitsgefahren aber auch die Kollateralschäden, die dieses Geschehen in unserer heimischen Wirtschaft auslöst, zu überwinden. Jetzt ist Solidarität gefragt und wer sie leistet, der hat die Weihnachtsgeschichte aufmerksam gelesen.“ Die Festlegungen laut Allgemeinverfügung im Detail Maßnahmen im Schulbetrieb:
Schulungen und Informationsveranstaltungen:
Einschränkung des Besuchsrechtes in Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern:
Bestattungen:
Eheschließungen:
Wochenmärkte und andere Märkte:
Alkoholverbot in der Öffentlichkeit:
|