Inklusive Jugendarbeit und erweiterte Nachmittagsbetreuung

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat gleich zwei Richtlinienentwürfe in die vorparlamentarische Abstimmung gegeben, bei denen die Inklusion junger Menschen mit Behinderung gefördert wird. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Förderung der inklusiven Kinder- und Jugendarbeit voranzutreiben. Es stehen in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 350.000 Euro zur Förderung solcher Projekte zur Verfügung. Die Mittel werden über die Jugendämter an Träger der Jugendarbeit auf Antrag weitergegeben. Es können bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten bezuschusst werden. Gleichzeitig fördern sie mit einer weiteren Richtlinie auch in diesem Schuljahr die erweiterte Nachmittagsbetreuung von Schülern der Sekundarstufe mit Behinderung. Seit 2019 werden mit dieser Förderung Angebote unterstützt, die gewährleisten sollen, dass auch Eltern voll berufstätig sein, deren Kinder zu alt für den Schulhort sind, auf Grund der Schwere ihrer Behinderung jedoch die Zeit nach dem Ende der schulischen Ganztagsangebote nicht allein verbringen können. Für entsprechende Angebote können die Landkreise und kreisfreien Städte auf Antrag monatlich 300 Euro für jedes betreute Kind oder jeden betreuten Jugendliche erhalten. Die Förderung soll auch rückwirkend zum Beginn des laufenden Schuljahrs gewährt werden. Die geförderten Angebote sollen vorrangig inklusiv ausgestaltet sein und die Freizeitgestaltung gemeinsam mit anderen Gleichaltrigen ermöglichen.

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