Paraffinischen Diesel als Reinkraftstoff
Tankstellen in Deutschland können künftig auch paraffinische Dieselkraftstoffe als Reinkraftstoff anbieten, die z.B. aus Altspeiseölen oder auf Basis von Erdgas hergestellt wurden. So hat es das Bundeskabinett heute mit einer Novelle der 10. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (10. BImSchV) beschlossen. Paraffinische Dieselkraftstoffe können bereits heute fossilem Diesel beigemischt werden.
Künftig dürfen sie auch in 100-prozentiger Konzentration angeboten werden. Um Schäden an den Fahrzeugen durch falsche Betankung zu vermeiden, verpflichtet die neue Verordnung Tankstellenbetreiber, Verbraucherinnen und Verbraucher einheitlich zu informieren. Zeitgleich mit der neuen Verordnung soll die bisherige Förderung paraffinischer Dieselkraftstoffe aus fossilen Quellen im Rahmen des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge beendet werden, um klimaschädliche Anreize zu vermeiden.
Bevor sie das erste Mal Diesel B10 oder XTL tanken, sollten sich Fahrer dieselbetriebener Fahrzeuge – zum Beispiel über eine Anfrage bei ihrem Autohändler oder -hersteller – vergewissern, dass ihr Fahrzeug den Kraftstoff wirklich verträgt. Die einzelnen Fahrzeughersteller geben Auskunft, ob ihre Fahrzeugmodelle Diesel B10 oder XTL vertragen. Auch sind einzelne Fahrzeuge bereits entsprechend im Tankdeckel gekennzeichnet oder die Information lässt sich aus der Betriebsanleitung entnehmen.
Tankstellenbetreiber müssen ihrerseits künftig Diesel B10 und XTL an den Zapfsäulen deutlich kennzeichnen. Dort steht künftig der Name der Dieselsorte, also „Diesel B10“. Das „B“ steht für die spezifischen Biodieselkomponenten im Dieselkraftstoff. Für XTL wird an Zapfsäulen „Paraffinischer Diesel“ zu lesen sein. Alle Fahrer von Fahrzeugen, die keinen Nachweis über die Verträglichkeit von Diesel B10- oder XTL haben, sollten ausschließlich die bisherige Dieselsorte „Diesel B7“ tanken.