Transparenz des Gutachtenverfahrens konsequent digital konzipiert
Die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Landesärztekammer Brandenburg hat bereits am 1. Juli ihre Arbeit aufgenommen. Die Gründung einer eigenen Gutachterstelle war notwendig geworden, da die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern in Hannover, deren Mitglied die Landesärztekammer Brandenburg war, ihren Betrieb zum 31. Dezember einstellt. Bereits jetzt werden von der Schlichtungsstelle Hannover keine neuen Schlichtungsanträge mehr angenommen. Auf Grundlage des Heilberufsgesetzes wird die neue Gutachterstelle diese gesetzliche Aufgabe ab 01.07.2021 für Behandlungsfehlervorwürfe in Brandenburg übernehmen. Zentrale Aufgabe der Gutachterstelle ist die zeitnahe, unabhängige und neutrale Begutachtung einer ärztlich verantworteten Behandlung hinsichtlich eines behaupteten Gesundheitsschadens. Sie erstellt in diesem Zusammenhang eine unverbindliche Bewertung der Haftungsfrage. Ziel ist das Erreichen einer einvernehmlichen außergerichtlichen Streitbeilegung.
Zum Vorsitzenden der neuen Gutachterstelle hat der Vorstand der Landesärztekammer Brandenburg Dr. med. Ullrich Fleck, ehemaliger ärztlicher Direktor und Chefarzt am KMG-Klinikum Luckenwalde, bestellt. Er wird durch den Juristen Ulrich Tirpitz unterstützt, der über viele Jahre als Richter am Landgericht Cottbus tätig war. Zur Begutachtung von Behandlungsabläufen bei besonders komplexen Sachverhalten wird der Kammervorstand zudem in Kürze noch einen Sachverständigenrat bestehend aus einschlägigen medizinischen Experten der Kammer berufen. Die neue Einrichtung wird durch die Mitarbeit einer juristischen Sachbearbeiterin unterstützt. Um die Transparenz des Gutachtenverfahrens zu erhöhen und den Aufwand für die Beteiligten möglichst klein zu halten, wurde das Verfahren in der Gutachterstelle konsequent digital konzipiert. Die entsprechende Software wird derzeit erprobt, sodass Anträge momentan noch in herkömmlicher Weise entgegengenommen werden. Anträge an die Gutachterstelle können ab sofort über die Landesärztekammer Brandenburg/Gutachterstelle gestellt werden. |