Telenotärztliche Versorgung kann ausgebaut werden
Landtag hat Änderungen des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes und der Landesrettungsdienstplanverordnung beschlossen. Die rechtlichen Grundlagen für die Einführung eines Telenotarztsystems im Land Brandenburg sind geschaffen. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften hat der Landtag Brandenburg in seiner Plenarsitzung eine neue Regelungen für die telenotärztliche Versorgung beschlossen. Das Gesetz wurde am 21. Juni im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (Nummer 28) verkündet und ist damit in Kraft getreten. So sollen unter anderem in den sogenannten „Integrierten Regionalleitstellen“ landesweit einheitliche telenotärztliche Systeme zur Verfügung gestellt werden. Rettungskräfte sollen im Einsatz mittels digitaler Kommunikation bei Bedarf Telenotärzte anfordern können.
Der Landtag hat konkret Änderungen des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes und der Landesrettungsdienstplanverordnung beschlossen. Damit gibt es rechtlich die Möglichkeit, dass zur Unterstützung des Fachpersonals im Einsatz ein telenotärztliches System verwendet werden kann.
Mittels des Telenotarztsystems kann das therapiefreie Zeitintervall vom Notruf bis zum ärztlichen Handeln am Einsatzort, sofern die Notwendigkeit der notärztlichen Tätigkeit gegeben ist, überbrückt und die rettungsdienstliche Versorgung zugunsten der Notfallpatienten verbessert werden. In einigen Regionen Deutschlands wird dieses System bereits zur Beratung des medizinischen Personals bis zum Eintreffen des Notarztes eingesetzt.