Bedarf an Unterstützung für Ältere steigt
Mit der Förderrichtlinie „Pflege vor Ort“ unterstützt die Landesregierung den Ausbau von kommunalen Maßnahmen für Menschen mit Pflegebedarf. 78 Prozent der Kommunen im Land Brandenburg haben sich auf den Weg gemacht, um alterns- und pflegerechte Sozialräume zu gestalten und die Pflege in der eigenen Häuslichkeit zu unterstützen. Sie beteiligen sich am Programm „Pflege vor Ort“, dem Herzstück des Brandenburger „Pakts für Pflege“. Dazu fand in der Heimvolkshochschule Seddiner See der diesjährige Fachtag „Pflege vor Ort“ statt. Die Veranstaltung der Fachstelle Altern und Pflege im Quartier diente dem Erfahrungsaustausch, es wurden Maßnahmen vorgestellt und über die weitere qualitative Ausgestaltung von „Pflege vor Ort“-Projekten diskutiert.
Die Projektleiterin der Fachstelle Altern und Pflege im Quartier, Katharina Wiegmann, verwies auf die Wirkung der Richtlinie: „Mit der Förderrichtlinie ‚Pflege vor Ort‘ ist es gelungen, die Situation von Menschen mit Pflegebedarf in den Gemeinden, Ämtern und Städten zu thematisieren und eine Vernetzung der Kommune mit den pflegerischen Akteuren und der Zivilgesellschaft voranzubringen.
Die „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik“ startete im April 2021 und läuft bis Ende 2024. Das Land stellt den Kommunen damit bis zu zehn Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Mit ihr sollen Maßnahmen der kommunalen Pflegepolitik zur Stärkung der Pflege vor Ort in den Kommunen gefördert werden. Ziel ist die Unterstützung der Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch Gestaltung alterns- und pflegegerechter Sozialräume und somit die Stabilisierung des Anteils ambulanter Pflege im Land Brandenburg. Seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie haben bereits 151 von 193 Ämtern, Verbandsgemeinden und amtsfreien Gemeinden Förderanträge gestellt. Das entspricht einer Beteiligungsquote von 78 Prozent.