Erstes bundesweites Klimaanpassungsgesetz
Schon heute verursacht die Klimaerhitzung in Deutschland und Europa enorme Schäden. Hitze und Dürre, Starkregen und Hochwasser –Wetterextreme werden in Zukunft häufiger und zwingen uns zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimakrise. Deshalb hat die Bundesregierung das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz verabschiedet. Es schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Bund, Länder und Kommunen. Mit lokalen Risikoanalysen und Anpassungsplänen bereiten wir uns auf die Klimaveränderungen und ermöglichen einen besseren Schutz der Bevölkerung zum Beispiel durch Strategien für kühlere Städte und mehr Beschattung. Mit Risikovorsorge, die weiter als bisher in die Zukunft blickt, können wir nicht nur Schäden abmildern, sondern auch die Lebensqualität in der Stadt und auf dem Land erheblich verbessern. Das neue Klimaanpassungsgesetz setzt den strategischen Rahmen für die künftige Klimaanpassung in Bund, Ländern und Kommunen. Dieser Rahmen soll es ermöglichen, alle Anstrengungen für die Klimaanpassung auf allen Ebenen zu koordinieren und über alle Handlungsfelder hinweg voranzubringen. Ziel ist es, dass künftig auf allen föderalen Ebenen Konzepte zur Klimaanpassung erarbeitet werden, um mit einer systematischen Betroffenheitsanalyse und Maßnahmenplanung die erforderlichen Schritte für eine flächendeckende Klima-Vorsorge in Deutschland zielgerichtet anzugehen, so Steffi Lemke Bundesumweltministerin.
Klimaanpassungsgesetz wird durch
drei Kernelemente geprägt:
Stärkung der Klimaanpassung vor Ort: Für eine wirkungsvolle Vorsorge sollen möglichst flächendeckend, insbesondere auf lokaler Ebene, Anpassungskonzepte und Maßnahmenpläne auf der Grundlage von Risikoanalysen erstellt werden. Die Länder werden daher mit dem Klimaanpassungsgesetz beauftragt, (1) eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen, (2) dafür Sorge zu tragen, dass lokale Klimaanpassungskonzepte auf der Grundlage von Risikoanalysen aufgestellt werden – mit Bezug zu Gebieten der Gemeinden und Kreise – und (3) dem Bund zu berichten, wie viele Gemeinden und Kreise entsprechende Konzepte haben. Die Länder haben bei der Ausgestaltung der Klimaanpassungskonzepte auf lokaler Ebene viele Spielräume und können etwa bestimmen, dass diese nur für Gebiete von Gemeinden über einer bestimmten Einwohnerschwelle zu erstellen sind.