Vorschlag der Kommission findet keine ausreichende Mehrheit

Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat hat im Ständigen Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel keine qualifizierte Mehrheit gefunden. Zu viele Mitgliedsstaaten hatten Bedenken gegen das Vorhaben vorgetragen. Kritikpunkte waren vor allem die fehlenden Daten zu den Auswirkungen auf Biodiversität, Böden und Gewässer. Bisher steht auf EU-Ebene keine anerkannte wissenschaftliche Methode zur Bewertung des Risikos für die Artenvielfalt zur Verfügung.

In der Sitzung des Ständigen Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel kam keine qualifizierte Mehrheit für den Vorschlag zustande. Der Vorschlagsentwurf der Europäischen Kommission wird nun an den Berufungsausschuss verwiesen. Dieser setzt sich aus Vertretern aller EU-Länder zusammen. Die Entscheidung im Berufungsausschuss bedarf ebenfalls einer qualifizierten Mehrheit. Sollte auch hier keine Mehrheit erzielt werden, wird ein Kollegium der EU-Kommissare über die Wiederzulassung beschließen. Glyphosat ist das am häufigsten eingesetzte Totalherbizid– es tötet flächendeckend alle vorhandenen Pflanzen ab. Dadurch werden Pflanzen aber auch der Boden stark beeinträchtigt. Insekten, Vögeln und anderen Tieren wird die Nahrungsgrundlage entzogen. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse belegen, dass Glyphosat der Artenvielfalt schadet.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat sich daher stets gegen eine Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung ausgesprochen und diese kritische Haltung frühzeitig gegenüber der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten deutlich gemacht. Denn entscheidend für die Artenvielfalt ist es, dass sie in ganz Europa gleichermaßen geschützt wird.

Dass ein Wirtschaften mit weniger beziehungsweise ohne Glyphosat möglich ist, zeigen nicht nur Ökobetriebe, sondern auch viele konventionelle Betriebe zum Beispiel mit vielfältigen Fruchtfolgen und einem guten Bodenmanagement, also den klassischen Maßnahmen des Integrierten Pflanzenschutzes.

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