Sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen bei der Blutspende keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein

Der Bundestag hat eine Änderung des Transfusionsgesetzes beschlossen. Damit wird die bestehende Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern sowie transgeschlechtlichen Menschen bei der Blutspende abgeschafft. Dazu erklärt Sven Lehmann, Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter): „Wer Blut spendet, übernimmt Verantwortung für andere. Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität von der Blutspende zurückzustellen, ist diskriminierend. Es ist ein starkes Signal des Bundestags, die bestehende Diskriminierung bei der Blutspende gesetzlich zu untersagen. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen bei der Blutspende keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien mehr sein. Denn das Risiko einer Infektion bei der Blutspende bemisst sich danach, ob das individuelle Sexualverhalten der spendewilligen Personen riskant war – nicht danach, ob eine Person homo-, bi- oder heterosexuell bzw. transgeschlechtlich ist. Durch die Gesetzesänderung wird die Bundesärztekammer nun gesetzlich verpflichtet, die Hämotherapie-Richtlinie entsprechend zu ändern. Im Transfusionsgesetz wird der Auftrag an die Bundesärztekammer künftig eindeutig vorgegeben: Die Bewertung eines durch das Sexualverhalten bedingten Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, hat auf Grundlage des jeweiligen individuellen Sexualverhaltens der spendewilligen Person zu erfolgen. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität der spendewilligen Person oder der Sexualpartner der spendewilligen Person dürfen bei der Bewertung des Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, nicht berücksichtigt werden und in der Hämotherapie-Richtlinie keine Erwähnung mehr finden.“

Hintergrund
Durch die aktualisierte Hämotherapie-Richtlinie von 2021 wurde der
Zugang zur Blutspende für Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), zwar bereits verbessert. Dennoch gibt es noch immer keine Gleichbehandlung mit heterosexuellen Menschen. Bei MSM gilt bereits Sexualverkehr mit einem neuen Sexualpartner als sexuelles Risikoverhalten, das zum Ausschluss von der Blutspende führt. Bei heterosexuellen Personen liegt ein sexuelles Risikoverhalten aber erst vor, wenn diese häufig wechselnde Sexualpartner*innen haben. Das heißt, dass z.B. ein schwuler Single vier Monate enthaltsam sein muss, um Blut spenden zu dürfen, ein heterosexueller Single aber nicht. Egal, ob der Sex safe oder unsafe war. Transgeschlechtliche Menschen werden bis heute stigmatisierend hervorgehoben.
Zukünftig wird in §12 a Transfusionsgesetz ausdrücklich klargestellt: „Die Bewertung eines durch das Sexualverhalten bedingten Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, hat auf Grundlage des jeweiligen individuellen Sexualverhaltens der spendewilligen Person zu erfolgen. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität der spendewilligen Person oder der Sexualpartnerinnen oder der Sexualpartner der spendewilligen Person dürfen bei der Bewertung des Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, nicht berücksichtigt werden.“

Die Abschaffung des Blutspendeverbots wurde im Koalitionsvertrag und im Aktionsplan der Bundesregierung „Queer leben“ vereinbart.

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