Pilotprojekt zur Einführung der E-Akte beim Finanzgericht

Die flächendeckende Einführung der elektronischen Verfahrensakte ist ein wesentlicher Baustein der Digitalisierung der Justiz und eine zentrale Schwerpunktaufgabe dieser Legislatur. Sie stellt eine der größten Herausforderungen dar, der sich die Justiz in den letzten Jahrzenten stellen musste. Mit dem Beginn der Pilotierung der elektronischen Aktenführung wurde heute ein weiterer Meilenstein bei der Digitalisierung der Justiz erreicht.

Der Einsatz der elektronischen Akte beim Finanzgericht legt zugleich den Grundstein zur Einführung der E-Akte bei allen Fachgerichten. Von den gemachten Erfahrungen werden ab Herbst dieses Jahres die Verwaltungs-, Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit profitieren, wo die elektronische Aktenführung im Anschluss pilotiert werden wird. Alle Fachgerichte des Landes Brandenburg werden dann mit einem einheitlichen Fachverfahren und E-Aktensystem arbeiten.

Der Start der E-Akte bei unseren Fachgerichten ist ein weiterer Meilenstein in Richtung Digitalisierung der Justiz. Es freut mich sehr, dass wir die in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Brandenburg bereits erprobte E-Akte heute auch bei dem Finanzgericht zum Einsatz bringen können. Unser Ziel ist klar. Eine Justiz, die mit schlanken Verfahrensabläufen und kurzen Verfahrenslaufzeiten den Anforderungen an eine moderne und zukunftsfähige Justiz gerecht wird so Justizministerin Susanne Hoffmann.

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