Ministerien begrüßen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen
Das Bundeskabinett hat grünes Licht für einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro gegeben. Mit dem Fonds sollen Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen abgesichert werden. Da der Wiederbeginn des kulturellen Lebens immer noch mit pandemiebedingten Unsicherheiten verbunden ist, soll der Sonderfonds Schutz vor Beschränkungen der Besucherzahlen und anderen Restriktionen und Risiken bieten. Die brandenburgische Landesregierung hat bereits die Weichen gestellt, damit die Mittel möglichst schnell beantragt werden können. Das Kabinett hat kürzlich der hierfür notwendigen Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Brandenburg zugestimmt.
Kulturministerin Manja Schüle wird die Verwaltungsvereinbarung unterzeichnen, die Umsetzung des Hilfeprogramms übernimmt das Wirtschaftsministerium. Der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: Zum einen einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August zur Verfügung. Damit können Künstler ebenso wie die Veranstalter nun den Wiederanlauf planen. Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit mehr als 2.000 Besucher, die einen langen Planungsvorlauf benötigen. Die Antragsbearbeitung und Bewilligung laufen über die jeweiligen Länder. Die Freie und Hansestadt Hamburg betreut die einheitliche IT-Plattform, über die die Veranstaltungen registriert werden müssen. Das Land Nordrhein-Westfalen baut eine bundesweite Telefon-Hotline für Rückfragen von Veranstalter auf. |