Bundesregierung muss Forderungen der Länder ernst nehmen
Brandenburgs Gesundheitsministerin nahm in Berlin am Krankenhausgipfel der Deutschen Krankenhausgesellschaft teil, der ganz im Zeichen der Krankenhausreform stand. Dort bekräftigte sie bei einer Podiumsdiskussion ihre Kritik am Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes und forderte erneut erhebliche Nachbesserungen. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung greift massiv in die Planungshoheit der Länder ein und ist unzureichend. Die geeinte Stellungnahme der Länder muss von der Bundesregierung berücksichtigt werden. Aber was erleben wir: Die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Kritik der Länder schaffte es in der vergangenen Woche wieder nicht ins Bundeskabinett, obwohl es uns angekündigt war.
Die Zeit drängt.
Am 10. Juli 2023 hatten sich Bund und Länder auf ein Eckpunktepapier zur Krankenhausreform geeinigt, darin steht einleitend, mit der Krankenhausreform werden drei zentrale Ziele verfolgt: Gewährleistung von Versorgungssicherheit (Daseinsvorsorge), Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sowie Entbürokratisierung. Es gilt, auch vor dem Hintergrund der Entwicklung der medizinischen und pflegerischen Fachkräftesituation in Deutschland eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung sicherzustellen. Daraufhin hat der Bund das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz erarbeitet und am 15. Mai 2024 im Bundeskabinett beschlossen.
Die Gemeinsame Stellungnahme der Länder zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums.
In den vergangenen Jahren hatte Brandenburgs Gesundheitsministerin Nonnemacher wiederholt betont das es für Brandenburg bei der Krankenhausreform nicht um Standortschließungen, sondern um die bedarfsgerechte Weiterentwicklung und Sicherung der Standorte in enger Abstimmung mit den Versorgungsakteuren und der kommunalen Familie. Kein Krankenhausstandort wird aufgegeben.
Im aktuellen Vierten Krankenhausplan des Landes Brandenburg sind insgesamt 54 Krankenhäuser an 66 Standorten aufgenommen, von denen sich 22 Krankenhäuser in öffentlicher, 19 in privater und 13 in freigemeinnütziger Trägerschaft befinden. Zum Vergleich: 1990 gab es in Brandenburg 73 Krankenhäuser.