Prämie für Auffinden verendeter Wildschweine
Das Verbraucherschutzministerium verstärkt die Maßnahmen im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest. Ab sofort zahlt das Land für das Auffinden verendeter Wildschweine (einschließlich Unfallwild) innerhalb von ausgewiesenen Afrikanische Schweinepest -Restriktionsgebieten eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt je nach Fundort 100 oder 150 Euro pro Stück. „Verendete Wildschweine sind wichtige Indikatortiere, um das Ausmaß des tatsächlichen Infektionsgeschehens feststellen zu können. Nur wenn wir schnell wissen, wie weit infizierte Tiere das Virus verbreitet haben, können wir es auch schnell eindämmen und eliminieren. Deswegen ist das Testen von Fallwild und Unfallwild im gefährdeten Gebiet jetzt so entscheidend. Mit der Prämie schaffen wir einen zusätzlichen Anreiz, das in kurzer Zeit möglichst viele Proben untersucht werden können.
Das Auffinden von toten Wildschweinen innerhalb des festgelegten Seuchengebietes (sogenannte Restriktionszone – bestehend aus Kerngebiet, gefährdeten Gebiet und Pufferzone) wird mit folgenden Aufwandsentschädigungen unterstützt: im Kerngebiet 150 Euro / Stück Wichtig: Das Kerngebiet darf nur von berechtigten Personen betreten werden! Für alle anderen gilt im Kerngebiet: Das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft ist untersagt. Im gefährdeten Gebiet und in der Pufferzone können auch Privatpersonen tot aufgefundene Wildschweine dem zuständigen Veterinäramt unter genauer Beschreibung des Fundortes melden und so die Prämie von 100 Euro vom Landkreis erhalten, wenn der Tierkörper durch den Bergungstrupp des Landkreises aufgefunden und als Wildschwein identifiziert wurde. Grundsätzlich gilt für Privatpersonen: Sollten Sie ein totes Wildschwein sehen, informieren Sie bitte umgehend das zuständige Veterinäramt. Sofern Ihnen der für dieses Gebiet zuständige Jagdausübungsberechtigte bekannt ist, informieren Sie bitte auch diesen. Damit ermöglichen Sie, dass das Wildschwein möglichst schnell auf das ASP-Virus untersucht wird und im positiven Fall sofort Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Bitte melden Sie daher tot aufgefundene Wildschweine immer den zuständigen Veterinärbehörden, und fassen Sie tote Wildschweine niemals an! |