Jetzt sind Berlin und Brandenburg am Zug
Das Ende Mai vom Bundesrat gebilligte Baulandmobilisierungsgesetz gibt den Kommunen wichtige Instrumente in die Hand, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern und zu schaffen. Der Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg, Christian Hoßbach, sagte dazu: „Jetzt ist es an den Landesregierungen, wirksame Planken gegen Verdrängung und steigende Mieten einzuziehen. Denn bedauerlicherweise hat die Unions-Bundestagsfraktion darauf bestanden, zentrale Verbesserungen auf angespannte Wohnungsmärkte zu beschränken, die von den Ländern festgelegt werden müssen. Wir fordern die Landesregierungen auf, zügig entsprechende Verordnungen im Sinne der Mieterinnen und Mieter auf den Weg zu bringen. Der angespannte Wohnungsmarkt in Berlin duldet keinen Aufschub, die Menschen dürfen nicht weiter verdrängt werden. Gleichzeitig muss der Bodenspekulation mit Baugeboten und besserem Vorkaufsrecht ein Riegel vorgeschoben werden. Baureifes Land muss jetzt mit dauerhaft bezahlbaren Wohnungen bebaut werden.“ Auch für Brandenburg ist das Gesetz wichtig: „Brandenburg muss es allen Kommunen insbesondere im Berliner Umland ermöglichen, möglichst viele Menschen vor dem Verlust ihrer Mietwohnung durch Umwandlung zu schützen. Die Brandenburger Landesregierung muss jetzt handeln, damit Wohnen bezahlbar bleibt und Bauland effektiv genutzt wird. In diesem Zusammenhang sind die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze auch wieder in Schönefeld, Erkner, Bernau und anderen berlinnahen Kommunen scharf zu stellen“, ergänzt der Gewerkschafter. Das Baulandmobilisierungsgesetz sieht vor, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten zu erschweren. Eine Umwandlung ist laut Gesetz möglich, wenn es in einem Haus maximal fünf Wohnungen gibt. Die Länder können diese Wohnungsgrenze jedoch anpassen und sie auf drei Wohnungen je Haus absenken oder auf bis zu 15 Wohnungen erhöhen. Die im Gesetz vorgesehene erleichterte Anwendung von kommunalen Vorkaufsrechten und Baugeboten ist ebenfalls auf die angespannten Wohnungsmärkte beschränkt. Damit die drei Instrumente (erschwerte Umwandlung, erleichterte Vorkaufsrechte und Baugebote) von den Kommunen angewendet werden, müssen die Länder Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt per Verordnung festlegen. Weitere positive Schritte zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums gelten flächendeckend: So müssen Kommunen künftig nicht mehr spekulative Marktpreise, sondern den Verkehrswert zahlen, wenn sie ihr Vorkaufsrecht ausüben. Dafür haben sich die Gewerkschaften eingesetzt. Ein großer Schritt hin zu einer sozialen Durchmischung der Städte sind die sogenannten sektoralen Bebauungspläne. Bei Bauvorhaben im innerstädtischen Bereich kann die Kommune Quoten für geförderte Wohnungen festlegen. Bislang wird in Innenlagen vor allem im Luxussegment gebaut. |