Krankenhäuser erhalten zusätzlich 95 Millionen Euro
„Sonderförderprogramm Krisenbewältigung der Krankenhäuser“ vom Haushaltsausschuss des Landtages bewilligt: Die 54 Krankenhäuser im Land Brandenburg erhalten angesichts der krisenbedingten Preissteigerungen in diesem Jahr zusätzlich 95 Millionen Euro aus dem „Brandenburg-Paket“. Auf Antrag des Gesundheitsministeriums hat der Landtagsausschuss für Haushalt und Finanzen heute das „Sonderförderprogramm Krisenbewältigung der Krankenhäuser“ bewilligt. Das Gesundheitsministerium kann damit diese außerplanmäßigen Mittel zeitnah über das Landesamt für Soziales und Versorgung auszahlen. Mit dem Landeshaushalt erhalten die Krankenhäuser zudem auch in diesem Jahr wieder insgesamt 110 Millionen Euro vom Land für Investitionen. Die Krankenhäuser befinden sich in einer wirklich schwierigen wirtschaftlichen Notsituation. Sie sind durch die Corona-Pandemie sowie den aktuellen Belastungen durch die Energiekrise und Inflation infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine stark belastet. Viele Krankenhäuser stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand, einige sind akut insolvenzgefährdet. Die Landesregierung steht in diesen schwierigen Zeiten an der Seite der Krankenhäuser. Sie sind die zentralen Anker unserer Gesundheitsversorgung. Von den 95 Millionen Euro wird eine Million Euro für Beratungsleistungen für die Krisenbewältigung der Krankenhäuser verwendet. 94 Millionen Euro werden entsprechend der jährlichen Investitionspauschale auf die 54 Krankenhäuser, die im Krankenhausplan des Landes Brandenburg aufgenommen sind, verteilt. Im Jahr 2024 sollen mit dem „Sonderförderprogramm Krisenbewältigung der Krankenhäuser“ weitere 95 Millionen Euro aus dem „Brandenburg-Paket“ kommen. Bereits im vergangenen Herbst hatte das Land die Krankenhäuser im Rahmen des Corona-Rettungsschirms zusätzlich mit 82,45 Millionen Euro für coronabedingte investive Mehrausgaben unterstützt.
Die Krankenhausfinanzierung erfolgt in Deutschland nach dem Prinzip der „dualen Finanzierung“: Die Finanzierung von Krankenhausbauinvestitionen ist eine bundesgesetzlich festgeschriebene Aufgabe der Länder. Die Betriebskosten der Krankenhäuser, also alle Kosten, die für die Behandlung von Patientinnen und Patienten entstehen, werden von den Krankenkassen finanziert.