Richtlinie zum Efre-Bäderprogramm ist in Kraft getreten
Nicht nur in Zeiten hoher Energiepreise ist die energetische Sanierung und die damit verbundene Senkung des Energiebedarfs ein wichtiges Ziel. Mit der Unterzeichnung der Förderrichtlinie des EFRE-Bäderprogramms hat Sportminister Freiberg nun ein wichtiges Mittel auf den Weg gebracht, damit die Bäder in Brandenburg energetisch saniert werden können. Das Förderprogramm richtet sich an kommunale Träger von Hallenbädern im Land Brandenburg. Gefördert werden die Fachplanung und Baubegleitung, die energieeffiziente Sanierung der Gebäudehülle, die Erneuerung der technischen Gebäudehülle sowie die Sanierung von Schwimmbecken in Verbindung mit energieeffizienten Maßnahmen. Insgesamt stehen hierfür 43 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die maximale Förderquote beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Brandenburg ist mit seinen rund 750 km2 Wasserfläche das wasserreichste Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland und somit ein Land des Wassersports. Die Brandenburger Schwimmbäder tragen im Rahmen des Schulschwimmens und der Angebote im vereinsgebundenen und auch vereinsungebundenen Schwimmen zu einem erheblichen Teil dazu bei, dass Brandenburger Kinder sicher Schwimmen lernen. Gleichzeitig sind Schwimmangebote der Kommunen eine gesundheitsfördernd und gesund erhaltende Aktivität und für alle Brandenburger attraktiv.
Weitere Informationen:
Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur energetischen Sanierung von Hallenbädern in kommunaler Trägerschaft vom 20. Oktober 2023