Förderprogramm „Gründung innovativ“ neu aufgelegt
Mit dem Förderprogramm „Gründung innovativ“ unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie auch in der aktuellen EU-Förderperiode wieder junge innovative Unternehmen in ihrer Wachstumsphase. Mit einem einmaligen Zuschuss können Maßnahmen gefördert werden, die der Unternehmenserweiterung oder -erhaltung dienen. Beantragen können die Förderung innovative, kleine Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe im Land Brandenburg im Zeitraum bis drei Jahre nach ihrer Gründung. Neu aufgenommen wurde die Förderung innovativer Sozialunternehmen. Junge, innovative Unternehmen sind das Fundament unserer wirtschaftlichen Zukunft. Um erfolgreich am Markt zu bestehen und von Wachstumspotenzialen profitieren zu können, unterstützen wir sie mit dem neu aufgelegten und erweiterten Förderprogramm „Gründung innovativ“. Die verbesserten neuen Förderkonditionen haben bereits jetzt zu einer regen Nachfrage geführt. Zu den ersten erfolgreichen Unternehmen, deren Anträge bewilligt wurden, gehören unter anderem Start-up wie CrewLino, welches Dienstleistungen für die Digitalisierung im Gesundheitswesen anbietet oder die Hive aus Teltow, das einen Bienenstock für eine artgerechte und chemiefreie Bienenhaltung entwickelt, so der Jörg Steinbach, Wirtschaftsminister des Landes Brandenburg Zu den förderfähigen Ausgaben gehören unter anderem Personalausgaben für neue Arbeitsplätze, externe Beratungsleistungen und technische Entwicklungsleistungen. Der bisherige Förderhöchstsatz wurde von 100.000 Euro auf 150.000 Euro erhöht.
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Weitere Informationen zum Programm sowie finden sie hier: www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/gruendung-innovativ-2022.