Anwendungseinschränkungen bleiben bestehen
Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat um weitere zehn Jahre hatte keine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten (mind. 15 Mitgliedstaaten, die mindestens einen Bevölkerungsanteil von 65% repräsentieren) gefunden. Daraufhin hat die Europäische Kommission allein die EU-weite Wiedergenehmigung bis zum 15. Dezember 2033 beschlossen.
Der Bundesrat hat die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf den Weg gebrachte Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung beschlossen. In dieser werden die bestehenden Einschränkungen bei der Anwendung von Glyphosat fortgeschrieben. Mit der Fortschreibung der bestehenden Regelungen sorgt das Bundesministerium dafür, dass sich Landwirte auf bewährte Regeln zum Einsatz des Totalherbizids verlassen können. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Glyphosat nicht dort eingesetzt wird, wo die Natur besonders sensibel ist oder unsere natürlichen Ressourcen einen besonderen Schutz benötigen, wie beispielsweise in Wasserschutzgebieten.
Die Anpassung des deutschen Pflanzenschutzrechts war nötig geworden, weil die EU-Kommission Glyphosat im November 2023 für weitere zehn Jahre zugelassen hatte. Den jetzt weiter geltenden Regelungen war ein langer gesellschaftlicher Streit vorausgegangen. Um diesen zu befrieden und sensible Gebiete zu schützen wurden bereits 2021 mit Zustimmung des Bundesrates Maßnahmen zur Minderung des Einsatzes von Glyphosat festgeschrieben. Dazu gehörten z. B. das Verbot der Anwendung zur Vorsaatbehandlung oder nach der Ernte zur Stoppelbehandlung. Auch die Spätanwendung vor der Ernte sowie die Anwendung in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten wurden verboten. Gerade diese ausnahmslosen Anwendungsverbote in besonders zu schützenden Gebieten sind die Voraussetzung für die gesellschaftliche Akzeptanz der bereits praktizierten Regelungen und der darin verkörperten Kompromisse.