Wie geht es nach Ablauf der Abgabefrist weiter?
Im Land Brandenburg haben Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte mehr als eine Million Grundsteuerwerterklärungen abgegeben. Wie das brandenburgische Finanzministerium mitteilte, sind insgesamt 1.002.327 Erklärungen in den Finanzämtern des Landes eingegangen. Das entspricht 80 Prozent der steuerpflichtigen 1,25 Millionen wirtschaftlichen Einheiten. Für Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte, die noch keine Erklärung abgegeben haben, bleibe die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung bestehen, betonte das Finanzministerium. Empfohlen werde, die Abgabe zeitnah nachzuholen, um Sanktionen zu vermeiden. Wie das Finanzministerium bereits zum Ende der Abgabefrist am 31. Januar 2023 mitgeteilt hatte, ist im Land Brandenburg zunächst vorgesehen, all jenen, die der Pflicht bislang nicht nachgekommen sind, ein Erinnerungsschreiben zu senden. Wenn aber auch dies keine Folgen zeige, können die Finanzämter Verspätungszuschläge erheben. Dabei wird auch eine Rolle spielen, wie lange ein Eigentümer die Frist überschritten hat. Zudem droht ein Zwangsgeld für den Fall, dass die Erklärung nicht abgegeben wird. Sollten Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte aus besonderem Grund verhindert sein, ihre Erklärung abzugeben, können diese einen Fristverlängerungsantrag schriftlich unter Angabe der Verhinderungsgründe an das zuständige Finanzamt richten. Unterdessen werden in den Finanzämtern anhand der eingegangenen Erklärungen die Grundstücke neu bewertet.
Da es immer wieder Nachfragen von Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dazu gibt, ob die Finanzämter Eingangsbestätigungen versenden, weist das Finanzministerium darauf hin, dass es sich bei der Grundsteuerreform um ein Massenverfahren handelt, das die Finanzämter stark beansprucht. Das Finanzministerium bittet daher von Nachfragen, insbesondere zum Bearbeitungsstand der Grundsteuerwerterklärung, zu Fristverlängerungsanträgen und Einsprüchen abzusehen. Eingangsbestätigungen werden grundsätzlich nicht versendet. Bei elektronischer Übermittlung der Erklärung, des Antrags oder des Einspruchs via dem Online-Finanzamt ELSTER erhalten Steuerpflichtige jedoch ein Transferticket mit dem jeweiligen Übermittlungsdatum.
Wann bekomme ich meinen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid?
Die brandenburgischen Finanzämter haben 1,25 Millionen steuerpflichtige wirtschaftliche Einheiten neu zu bewerten. Die Bearbeitung erfolgt sukzessive, so dass Sie bis Mitte 2024 die neuen Grundsteuerwert- und die neuen Grundsteuermessbescheide erhalten werden. Wir bitten Sie diesbezüglich um Geduld.
Wo finde ich Erläuterungen zu meinem Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid?
Auf unserer Website finanzamt.brandenburg.de können Sie Erläuterungen zum Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid abrufen.
Wo können sich Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte im Land Brandenburg informieren?
Brandenburgs Finanzverwaltung stellt auch umfangreiche Informationen zu Fragen rund um die Grundsteuer zur Verfügung: Zum einen auf der Website https://grundsteuer.brandenburg.de, zum anderen in der eigens dafür eingerichteten Grundsteuerhotline (0331) 200 600 20 der Brandenburger Finanzämter. Auf der Webseite findet sich auch ein Link zu einem speziell in Brandenburg eingerichteten Informationsportal Grundstücksdaten, auf dem die Angaben zum Grund und Boden wie beispielsweise auch die Bodenrichtwerte für Grundstücke im Land in einfacher Form abgerufen werden können.