Agrarministerium fördert Betriebsgründungen

Sie sind Landwirt, nicht älter als 40 Jahre, beruflich qualifiziert und wollen erstmals ein eigenes landwirtschaftliches Unternehmen gründen: Ab sofort unterstützt das Brandenburger Agrarministerium die Erstniederlassung und erstmalige Aufnahme einer selbstständigen, eigenverantwortlichen landwirtschaftlichen Tätigkeit, um nachhaltige Unternehmensgründungen und ihre Etablierung in der Region zu fördern. Der Zuschuss kann bis zu 75.000 Euro innerhalb von drei Jahren betragen und für den Kauf von Gebäuden, Technik oder Tieren, aber auch für den Erwerb von Flächen genutzt werden. Ab sofort können Anträge bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg eingereicht werden.

Die Förderung können auch juristische Personen bekommen, wenn ein Junglandwirt die Entscheidungen verantwortet. Zuwendungsempfänger müssen über berufliche Fähigkeiten in einem grünen Berufsfeld verfügen oder einen entsprechenden Studienabschluss nachweisen.

Einzureichen ist ein Geschäftsplan, aus dem die geplante Entwicklung des Unternehmens hervorgeht. Junglandwirte, die die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen und innerhalb von 24 Monaten nach der ersten Niederlassung einen Antrag stellen, können bis zu 75.000 Euro innerhalb von drei Jahren als Zuschuss erhalten.

Diese 75.000 Euro werden zusätzlich zur Junglandwirte-Einkommensstützung gewährt, die ein Bestandteil der GAP-Direktzahlungen ist. Danach erhalten Landwirte bis 40 Jahre 134 Euro pro Hektar und Jahr für maximal 120 Hektar und 5 Jahre.

Das Verfahren zur Gewährung der Niederlassungsbeihilfe wird ausschließlich digital durchgeführt.

Niederlassungsbeihilfe-Junglandwirte 

error: Der Inhalt ist geschützt!