Nationalpark Unteres Odertal
Der Nationalpark Unteres Odertal ist für seine außerordentliche Artenvielfalt bekannt. Die Vorschriften des Nationalparkgesetzes verpflichten das Land Brandenburg zum Schutz seltener Arten und Lebensräume. Für die Grünlandbereiche der Nationalpark-Pflegezone mit ihrem großen Reichtum seltener Brutvögel wird dieser Schutz über freiwillige Verträge mit Landwirten realisiert.
Die Brutperiode zahlreicher Wiesenbrüter erstreckt sich bis in den August hinein und fällt somit in die Hauptnutzungszeit der Grünlandwirtschaft. Wird eine Wiese in dieser Zeit gemäht, können die Brutvögel getötet werden und die Nester mit den Gelegen oder Küken gehen zugrunde. Eine dauerhafte Nutzungsaufgabe würde durch Verbuschung und den Aufwuchs von Hochstauden und Röhrichten zum Verlust der Brutplätze der Wiesenbrüter führen.
Um die Brutplätze dauerhaft zu erhalten und eine erfolgreiche Vermehrung der Wiesenbrüter zu sichern, schließt die Nationalparkverwaltung Naturschutzverträge mit den Bewirtschaftern der betroffenen Grünlandbereiche ab. Inhalt der Verträge ist die Vereinbarung einer späten Nutzung der Wiesen durch Mahd oder Beweidung. Weil dies für die Landwirte mit erheblichen Minderungen der Qualität und Menge des Grünfutters verbunden ist, erhalten sie vom Land Brandenburg dafür einen finanziellen Ausgleich.
Da in diesem Jahr erfreulich viele Wiesenbrüter vorgefunden wurden, ist die Summe der vertraglich gebundenen Entschädigungszahlungen für 2018 entsprechend hoch. So erhalten die Landwirte im Nationalpark insgesamt für Nutzungstermine zwischen dem 15. Juli und 15. August 28.884,57 Euro und für die Nutzung nach dem 15. August 99.668,29 Euro. Die Zahlung dieser Vertragsnaturschutzmittel erfolgt zusätzlich zur Förderung aus dem Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), das unter anderem auch Vorgaben zu Nutzungsterminen bis zum 30. Juni ausgleicht.