Bei jeder Außer-Haus-Mahlzeit Mehrweg nutzen
Seit dem 1.Januar gilt die Mehrwegangebotspflicht. Das bedeutet, dass bestimmte Restaurants, Supermärkte, Imbisse und Kioske seit Jahresbeginn Mehrwegverpackungen für Getränke und Speisen anbieten müssen. In der Umsetzung hinken viele Anbieter aber hinterher. Janine Korduan, Bund-Expertin für Kreislaufwirtschaft erklärt, was Sie als Verbraucher tun können, damit Mehrweg endlich zum Standard wird.
Alle Imbisse, Kioske, Restaurants und Frischetheken in Supermärkten mit mehr als fünf Beschäftigten oder einer Verkaufsfläche, die größer als 80 Quadratmeter ist, müssen seit Jahresbeginn Mehrwegverpackungen für Speisen und Getränke anbieten. Auch kleinere Filialen größerer Ketten sind hierzu verpflichtet. Damit sich Mehrweg im Handel durchsetzt, ist es wichtig, als Kunde danach zu fragen und das Angebot zu nutzen. Recyclebare Verpackungen sind keine gute Alternative zu Mehrweg. Denn bei jedem Recyclingvorgang gehen jede Menge Energie und Material verloren. Hinzu kommt, dass nur etwa 30 Prozent des Plastiks in Deutschland recycelt wird. Einwegverpackungen zum Mitnehmen werden von den Kunden oft in öffentlichen Mülltonnen entsorgt. Deren Inhalt endet aber grundsätzlich vollständig in der Verbrennung. Auch bei Aluminium, Einweg-Glas und Papier sind die Umweltbilanzen sehr schlecht. Nur Mehrweg ist echter Ressourcen- und somit Klimaschutz.
Mehrweg darf nicht teurer oder zu schlechteren Konditionen als Einweg angeboten werden. Betriebe, die nicht unter die Angebotspflicht fallen, da sie sehr klein sind und wenige Mitarbeitende haben, müssen zumindest selbst mitgebrachte Behälter befüllen. Die Pflicht gilt für alle, die Essen in Plastikverpackungen oder in Papierverpackungen mit Kunststoffüberzug anbieten sowie für alle Getränkebecher, egal aus welchem Material. Als Kunde können Sie also einen wertvollen Beitrag leisten, indem Sie Ihre eigenen Gefäße für Speisen und Getränke mitbringen und diese befüllen lassen. Letztendlich sollte die Politik aber dafür sorgen, dass überall nur noch Mehrweg angeboten werden darf.