Resolution der Berufsbildungsausschüsse und Handwerkskammer Dresden
Mit drei zentralen Forderungen haben sich die Berufsbildungsausschüsse der Industrie- und Handelskammer- und der Handwerkskammer Dresden an den Sächsischen Staatsminister des Kultusministerium der oberste Schulaufsichtsbehörde in Sachsen
an Christian Piwarz, gewandt, um auf den erheblichen Handlungsdruck bei der Fachkräftegewinnung aufmerksam zu machen. Eine entsprechende Resolution wurde auf den jüngsten Sitzungen der Ausschüsse jeweils einstimmig beschlossen.
Die Wertschätzung für die berufliche Bildung muss erhöht werden und die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung sichergestellt werden.
Die Organisation und die Kosten einer Unterbringung während der Ausbildung dürfen bspw. nicht länger auf die Familien der Auszubildenden und die Betriebe abgewälzt werden. Demzufolge sind an den Berufsschulstandorten ausreichende und geeignete Unterkünfte für Auszubildende zur Verfügung zu stellen und die Kosten hierfür zum überwiegenden Teil vom Staat zu tragen.
Die berufliche Orientierung muss an allen allgemeinbildenden Schulen gestärkt werden.
Dazu gehört zum Beispiel die flächendeckende Einführung einer Berufsorientierung an allen allgemeinen Schulen, auch an Gymnasien. Zudem werden ausreichend und gut qualifizierte Praxisberater an allen allgemeinbildenden Schulen benötigt. An den Gymnasien müssen deshalb nach dem Vorbild der Oberschulen Stellen für Praxisberater als Lotsen für die berufliche Bildung geschaffen werden.
Der Anteil praktischer Erfahrungen von Schülern in den Betrieben muss deutlich erhöht werden.
Neben Pflichtpraktika während der Schulzeit müssen zusätzliche Anreize für Schüler geschaffen gesetzt werden, um bspw. während der Ferienzeit mehr Praktika in den Betrieben zu absolvieren. Dazu sollte eine Praktikumsprämie auf den Weg gebracht werden, die den Jugendlichen für die Dauer von vier Wochen mindestens 120 Euro wöchentlich auszahlt.
Berufsbildungsausschüssen in Industrie- und Handelskammern sowie in Handwerkskammern gehören sechs Beauftragte der Arbeitgeber, sechs Beauftragte der Arbeitnehmer und mit beratender Stimme Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen an. Berufsbildungsausschüsse sind gesetzlich vorgeschriebene Ausschüsse, die in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung einzubeziehen sind. Die Ausschussmitglieder werden aus den Reihen der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer für die Dauer von fünf Jahren gewählt und sind ehrenamtlich tätig.