Im Dachbereich ziehen Fledermäuse derzeit ihre Jungen auf
Der Beginn des Neubaus der Spree-Oberschule in Fürstenwalde wird sich verzögern, darüber hat Rolf Lindemann, Landrat des Landkreises Oder-Spree, im Kreisausschuss informiert. Beim Freimachen des Baufeldes – ein altes Schulgebäude in der Beeskower Chaussee in Fürstenwalde muss für den Neubau abgerissen werden – wurden in der vergangenen Woche an zwei Stellen im Dachbereich Fledermäuse entdeckt, die derzeit Jungtiere aufziehen. Da Fledermäuse auf der Roten Liste stehen und besonderen Schutz genießen, kann der Gebäudeabriss nicht abgeschlossen werden, vorerst kann das Gebäude lediglich entkernt werden. Aus diesem Grund musste die ursprünglich geplante Vergabe der Rohbauarbeiten für den Neubau gestoppt werden. Eine erneute Ausschreibung mit verändertem Zeitplan wird erforderlich.
Bei Zählungen der An- und Abflüge wurden 108 Zwergfledermäuse und acht Breitflügelfledermäuse festgestellt. Die genaue Anzahl kann derzeit nicht bestimmt werden, da sich die Tiere im unzugänglichen Dachbereich aufhalten. Rolf Lindemann hat unmittelbar nach Bekanntwerden der neuen Situation den Bürgermeister der Stadt Fürstenwalde informiert und der Landkreis hat über sein Umweltamt Kontakt zum örtlichen Naturschutzbund aufgenommen. Bei der jetzigen Wochenstubensituation im Fledermausquartier handele es sich um „einen absolut geschützten Bereich“, daher könne das Dach des Altgebäudes jetzt nicht abgenommen werden, schilderte der Landrat. Es sei selbstverständlich, dass die Naturschutzbelange äußerst ernst genommen werden müssten. Wie es zeitlich weitergehe, könne nicht exakt vorhergesagt werden, berichtete der Landrat und wies die Abgeordneten auf absehbare finanzielle Auswirkungen des sich verzögernden Baubeginns hin.
Der Neubau der Oberschule soll künftig Bestandteil eines Schulzentrums sein. Dazu ist vorgesehen, auf einem Nachbargrundstück, das der Landkreis vom Land Brandenburg erwerben will, eine Grundschule zu errichten. Für dieses Schulzentrum sind Fördermittel des Landes Brandenburg in Aussicht gestellt. Die Bezugsgrundlage für die Berechnung der Förderung bilde der Baukörper, so wie er bis zum 31. Dezember 2019 errichtet sei. „Alles was wir bis dahin verbaut haben, ist förderfähig“, erläuterte Rolf Lindemann und leitete daraus ab, man müsse jetzt jede sich bietende Beschleunigungsmöglichkeit nutzen, um das Projekt ohne größeren Schaden für den Landkreis umzusetzen. Der zeitliche Rahmen stelle, bedingt durch die Vorgaben des Kommunalinvestitionsprogramms, ohnehin eine Herausforderung dar. Hinzu komme die gute Konjunktur, die ein dünnes Bieterfeld erwarten lasse.