Hoffnung für schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber
Brandenburg setzt die aktive Unterstützung für schwerbehinderte Menschen bei der betrieblichen Ausbildung und bei der Arbeitssuche mit einem neuen Landesförderprogramm fort. Am 1. Juli ging das Programm „Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt 2.0“, kurz „PiA 2.0“ an den Start. Ziel ist es wie beim Vorgängerprogramm neue betriebliche Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen im Land Brandenburg zu schaffen sowie bereits existierende Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu stabilisieren. Im neuen Förderprogramm des Integrationsamtes beim Landesamt für Soziales und Versorgung wurde der anspruchsberechtigte Personenkreis erweitert, zudem werden Inklusionsbetriebe bei der Förderung besonders berücksichtigt. „PiA 2.0“ läuft bis zum 31. Dezember 2027, für die Umsetzung stehen insgesamt 18 Millionen Euro zur Verfügung.
Der Landtagskandidat der CDU Klaus Rundorf aus dem Landkreis Oder-Spree zeigt sich erfreut über das neue Arbeitsmarktförderprogramm für schwerbehinderte Menschen. Und er findet das es für alle Menschen mit Behinderung sowie für Betriebe die einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen oder gestalten eine gute Nachricht ist. Das Förderprogramm ist sehr gut aufgestellt und bringt einen hohen Mehrwert für alle Beteiligten. Als CDU Kandidat für den Landtag unterstütze ich dieses Förderprogramm vollumfänglich. Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen darf nicht nur formuliert, sondern muss in allen gesellschaftlichen Bereichen gefördert, durchgesetzt und gelebt werden. Als Landtagskandidat werde ich die Lebenssituation von Menschen mit Einschränkungen im engen Austausch mit den Verbänden weiter verbessern. Das betrifft vor allem den Zugang zur Arbeitswelt und somit der gesellschaftlichen Teilhabe.
Themenabend Inklusion
Bowling Turnier für Menschen mit Handicap
Über das neue Programm können Arbeitgeber, die beschäftigungspflichtig sind, gefördert werden, unter anderem bei der Schaffung eines betrieblichen Ausbildungsplatzes für einen Menschen mit Schwerbehinderung in der Höhe von 11.000 Euro, bei einem neu geschaffenen Arbeitsplatz für arbeitslose oder arbeitssuchende Menschen mit Schwerbehinderung mit bis zu 25.000 Euro sowie bei einem langzeitarbeitslosen oder einem Menschen mit Schwerbehinderung, der das 45. Lebensjahr vollendet hat, mit bis zu 35.000 Euro. Für die Einstellung von Berufsstartern ist eine Prämie von 27.000 Euro möglich. Weiterhin kann eine Inklusionsprämie von 5.000 Euro bei der Entfristung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt und die Durchführung teambildender Maßnahmen mit bis zu 2.000 Euro unterstützt werden.
Neu ist: Für nicht beschäftigungspflichtige Arbeitgeber sowie für Inklusionsbetriebe können erhöhte Förderleistungen gewährt werden. Diese können zum Beispiel für die Schaffung eines neuen betrieblichen Ausbildungsplatzes 14.000 Euro bekommen, bei einem neu geschaffenen Arbeitsplatz für schwerbehinderte arbeitslose oder arbeitssuchende Menschen bis zu 30.000 Euro, für einen neuen Arbeitsplatz für einen langzeitarbeitslosen Menschen oder einen mit Schwerbehinderung, der das 45. Lebensjahr vollendet hat, bis zu 40.000 Euro.