Stärkung von Ausbildung, Qualität und Verbraucherschutz
Zur Wiedereinführung der Zulassungspflicht für zwölf zulassungsfreie Handwerksberufe, deren Voraussetzung im Regelfall das Bestehen der Meisterprüfung ist, teilt der CDU Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der AG Handwerk im Parlamentskreis Mittelstand Jens Koeppen mit:
„Der Meisterbrief ist die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft. Ich begrüße es ausdrücklich, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für zwölf Gewerke die Rückkehr in die Anlage A der Handwerksordnung möglich wird. Es handelt sich um die Meistergewerke Fliesen-, Platten-, Mosaikleger, Parkettleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Drechsel und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Raumausstatter, Orgel- und Harmoniumbauer sowie Schilder- und Reklamehersteller.
Als Vorsitzender der AG Handwerk im Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU Bundestagsfraktion und als Meister des Elektrohandwerks bin ich nach wie vor davon überzeugt, dass das Handwerk den sprichwörtlich goldenen Boden hat. Mit der Rückkehr zur Zulassungspflicht der genannten Gewerke gelingt uns hoffentlich auch ein Beitrag zu mehr Ausbildung und mehr Nachwuchs im Handwerk, zu qualitativ hochwertiger Aus- und Weiterbildung und zu mehr Qualitätssicherung für die Kundschaft.
Insgesamt wandten sich im Rahmen der Novellierung der Handwerksordnung 32 Berufsverbände des Handwerks an die Abgeordneten und an das Wirtschaftsministerium, weil sie die Rückkehr in die Anlage A forderten. Wir mussten bei der Entscheidung klare, objektive und verfassungskonforme Kriterien ansetzen, die auch mit dem Europarecht kompatibel sind. Das sind zum einen der Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter sowie Leben und Gesundheit bei gefahrgeneigten Handwerken und zum anderen der Schutz von Kulturgütern und immateriellem Kulturerbe sowie die Sicherstellung des Wissenstransfers in den betroffenen Handwerken. Alle Argumente, die Ergebnisse der Anhörungen und Gespräche mündeten in den vorliegenden Gesetzentwurf, der viele, aber letztendlich nicht alle Wünsche erfüllen konnte.“
Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr beschlossen werden und Anfang 2020 in Kraft treten. Für bestehende Betriebe ohne Meisterbrief ist ein Bestandsschutz vorgesehen und die Zuordnung zu den Anlagen A und B wird regelmäßig überprüft. Der Gesetzentwurf sieht eine Evaluierung nach 5 Jahren vor.
Bei der Reform der Handwerksordnung im Jahr 2004 wurden 52 der 94 Handwerksberufe aus der Zulassungspflicht durch eine Meisterprüfung entbunden, mit zum Teil erheblichen Auswirkungen. Nach der enormen Gründungswelle von Betrieben ohne Meisterzertifikat, war 5 Jahre danach nicht einmal mehr die Hälfte aller Betriebe am Markt. Dies war vor allem für die Kunden nachteilig, da etwaige Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden konnten. Viele Solo-Selbstständige verkaufen ihre Leistungen weit unter Wert mit zum Teil erheblichen Qualitätsverlusten. Zudem ist die Ausbildungsquote seit 2004 erheblich gesunken und die Zahl der Insolvenzen gestiegen.
Quelle Jens Koeppen MdB