Brandenburg führt ein Schulbudget ein

Mit dem 1. Februar 2024 führt das Land Brandenburg das Schulbudget für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025 ein. Schulen können dann über Finanzmittel unter bestimmten Rahmenbedingungen frei verfügen. Grundlage für die Höhe des Budgets je Schule ist ein neuer schulscharfer Sozialindex, den das MBJS für seine Programme entwickelt hat, Das Schulbudget steht allen Schulen in öffentlicher Trägerschaft, ohne Schulen des Zweiten Bildungsweges zur Verfügung. Die Berechnung des Budgets für eine Schule erfolgt auf der Grundlage eines vom MBJS entwickelten Sozialindex, der den sozioökonomischen Hintergrund der Schülerschaft einer jeden Schule misst. Damit steht künftig ein weiteres Instrument zur Verfügung, um wissenschaftsbasiert bildungspolitische Entscheidungen treffen zu können. Die Mittel können für die Ausgaben eingesetzt werden, für die das Land finanzierungsverpflichtet ist gemäß § 108 Brandenburgisches Schulgesetz. Dazu zählen zum Beispiel die Ausweitung von Ganztagsangeboten, von Angeboten der Begabungsförderung oder der Demokratiebildung sowie Nachhilfeangebote.

Weitere Verwendungsmöglichkeiten
– außerunterrichtliche Angebote, mit dem Schwerpunkt auf der Entwicklung sprachlicher und mathematischer Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler
– zeitlich begrenzte Projekte oder Veranstaltungen, die nicht zum Unterricht nach Stundentafel gehören (z. B. mit sportlicher, kultureller, nachhaltigkeitsfördernder oder sozialer Zielsetzung),
– der Einsatz von externen Experten mit besonderen Fachkenntnissen und Qualifikationen im Unterricht,
– die Unterstützung der Lehrkräfte bei der Begabungs- und Begabtenförderung, etwa bei Schülerwettbewerben,
– die Angebote für Lerngruppen im Nachmittagsbereich (z. B. Hausaufgabenbetreuung).

Schulbudgets für Schulen in öffentlicher Trägerschaft

im Land Brandenburg in den Schuljahren 2023/24 und 2024/25

Schulform Kategorien auf

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Sozialindex-Basis

Budget

in Euro

Allgemeine Schulen I 3.000
II 4.000
III 6.000
IV 7.000
Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Pauschale 7.000
Weitere Förderschulen Pauschale 5.000
Oberstufenzentren Pauschale 5.000

 

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