Brandenburg braucht eine Musik- und Kunstschulinitiative der Landesregierung
Der Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg fordert eine Musik- und Kunstschulinitiative der Landesregierung und legte am Montag ein entsprechendes Handlungskonzept vor. Dieses sieht ab 2025 ein zusätzliches Engagement des Landes in Höhe von 21 Millionen Euro vor, vor allem für einen Landesfonds zur Gehaltsanhebung von Musik- und Kunstschulpädagogen auf das Gehaltsniveau von Grundschullehrern, eine Ausfinanzierung des landesweiten Bildungsprogramms „Klasse: Musik“ sowie eine Stärkung der Maßnahmen zur musikalischen Talentförderung und Berufsvorbereitung in Brandenburg. Grundlage ist eine Drittelfinanzierung des Musik- und Kunstschulsystems, zu gleichen Teilen durch Musik- und Kunstschulträger, Elternbeiträge und das Land Brandenburg. Heute dagegen finanzieren die Schulträger rund 57 % der Kosten, die Eltern über ihre Unterrichtsgebühren 30 % und das Land nur 13 %. Befinden sich Kommunen in Haushaltssicherungs-Verfahren, ist aus Sicht des VdMK das Land zusätzlich in der Pflicht, Musik- und Kunstschulstrukturen zu sichern. Die Forderung nach einer stärkeren Landesbeteiligung wird begleitet von einer Kampagne „Lasst uns doch in Ruhe laut sein“ sowie einer Unterschriften-Aktion von Elternvertretern der Musik- und Kunstschulen.
Zum besseren Verständnis
Im Schuljahr 2024/25 werden die Landkreise und Kommunen mindestens drei Million Euro zusätzlich für die Festanstellung ihrer Instrumentalpädagogen aufbringen. Die Schulträger kommen damit den Leitlinien des so genannten „Herrenberg“-Urteils des Bundessozialgerichts nach und sichern Tausenden von Schülern den Musik- und Kunstschulunterricht. Doch statt Landkreise und Kommunen hier gezielt zu unterstützen, wirbt die Landesregierung mit einer Kampagne insbesondere Musikschulpädagogen für die allgemeinbildenden Schulen ab.
Motto: „Hier klingt auch das Gehalt gut“. Eine personelle Kannibalisierung innerhalb des öffentlichen Bildungssystems. Zugleich artikuliert das Motto der Kampagne präzise das Problem der Musik- und Kunstschulen. Innerhalb des öffentlichen Bildungssystems braucht es eine Angleichung der Vergütung von Musik- und Kunstschulpädagogen auf das Gehaltsniveau der Grundschulpädagogen durch die Landesregierung.
Die Musik- und Kunstschulen sind heute von drei Seiten unter Druck:
Das massive Gehaltsgefälle zwischen Musik- und Kunstschulpädagogen und Grundschullehrern führt seit 2020 zu einer starken Abwanderung von Musik- und Kunstschulpädagogen an die allgemeinbildenden Schulen. Die Gehaltsdifferenz zwischen einem Musikschulpädagogen und dem Musiklehrer einer Grundschule beträgt bis zu 1.000 EUR/ Monat. Bei gleicher Qualifikation: einem musikpädagogischen Hochschulstudium.
Die Umsetzung des „Herrenberg“-Urteils nimmt den Musik- und Kunstschulträgern jeden finanziellen Spielraum. Im Schuljahr 2024/25 werden die Landkreise und Kommunen mindestens drei Million Euro zusätzlich für die Festanstellung ihrer Instrumental- und Kunstschulpädagogen aufbringen.
Die Landesförderung der Musik- und Kunstschulen stagniert seit 2017 und deckt nur rund 13 % der laufenden Kosten. Hinzu kommt die Diskussion um eine Umsatzsteuerbelastung der Kernangebote der Musik- und Kunstschulen, die Unsicherheit bei der Planung schafft und der Rolle und Funktion grundlegender öffentlicher Bildungsangebote für Schüler und Jugendliche widerspricht.
Mit der Musik- und Kunstschulinitiative der Landesregierung würde die Finanzierung der Musik- und Kunstschulen mit öffentlichem Bildungsauftrag auf eine faire Basis gestellt und die zentrale Herausforderung der Schulen direkt adressiert: die Sicherung und Gewinnung qualifizierter Instrumental- und Kunstschulpädagogen. Nur leistungsfähige Musik- und Kunstschulen, auch in der ganzen Fläche Brandenburgs, sichern die musischen Bildungschancen für alle Schüler und Jugendlichen. Die Ausbildungsangebote der Musik- und Kunstschulen sind praktisch die Basis für alle Berufe im Bereich Musik und Kunst. Gebürtige Brandenburger, die heute beispielsweise als Musik- oder Kunstlehrer an einer allgemeinbildenden Schule, als Orchestermusiker oder freie Künstler arbeiten, haben fast immer ihre künstlerische Ausbildung an einer der 36 Musik- und Kunstschulen erhalten.
Brandenburgs öffentliche Musik- und Kunstschulen
+ 36 öffentliche Musik- und Kunstschulen mit Unterrichtsangeboten in
+ 300 Kommunen, u.a. in allen Landkreisen und kreisfreien Städten
+ 50.000 aktive Musik- und Kunstschulschüler
+ 6.200 aktive Kinder in gebührenfreien Kooperationsprogrammen, v.a. mit Grundschulen wie „Klasse: Musik“ und „Klasse: Kunst“
+ 1.400 Pädagogen an den Musik- und Kunstschulen
+ über 600 Unterrichtsstätten in ganz Brandenburg
+ 4.000 Schüler auf den Wartelisten für Musik- und Kunstschulunterricht