Neue Förderchance seit 1. Januar 2024

Holen Sie mehr aus Ihrem Gehalt!

Der Bau oder Erwerb der eigenen Immobilie ist für viele die größte Investition ihres Lebens. Da zählt bei der Finanzierung jeder Euro. Bausparende können Zuschüsse von Staat und Arbeitgeber nutzen, um für ihr Eigenheim zu sparen oder bei der Finanzierung schneller schuldenfrei zu werden. Zu den möglichen Förderungen gehören neben der Wohnungsbauprämie auch vermögenswirksame Leistungen (VL), Wohnriester und Arbeitnehmer-Sparzulage. Wer jetzt mit dem Bausparen beginnt, kann außerdem noch günstige Zinsen über die gesamte Kreditlaufzeit langfristig festschreiben.

Seit 1. Januar 2024 gibt es eine neue Förder-Chance. Die staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen wurde deutlich ausgeweitet. Seit Jahresbeginn gelten neue erhöhte Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage. Sie wurden mehr als verdoppelt. Dadurch werden deutlich mehr Menschen durch die vom Arbeitgeber gezahlten VL staatlich gefördert. Alleinstehende erhalten die Zulage ab sofort bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro statt bisher 17.900 Euro. Für verheiratete Paare wird die Einkommensgrenze von 35.800 Euro auf 80.000 Euro angehoben. Da viele Sparer nun förderberechtigt werden, ist das eine gute Nachricht für Bausparer und Finanzierer, für Häuslebauer und Erwerber. Wichtig zu wissen ist, dass die neue Förderung sowohl für Neu- als auch Bestandsverträge gilt.

VL sind eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber. Wer sie in einen Bausparvertrag investiert und unterhalb der Einkommensgrenzen verdient, bekommt auf Antrag als Sparzulage neun Prozent zusätzlich. Die jährlich maximal geförderte Sparleistung liegt bei 470 Euro. Bei zwei miteinander verheirateten oder verpartnerten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern sind es 940 Euro. Das bedeutet, dass die maximale Sparzulage 43 Euro bzw. 86 Euro beträgt, die so pro Jahr auf das Bausparkonto fließt.

Wer keine VL erhält, kann die staatliche Zulage trotzdem voll nutzen. Der fehlende Betrag kann vom eigenen Gehalt durch den Arbeitgeber direkt auf das Bausparkonto überwiesen werden. Die Arbeitnehmersparzulage kann außerdem bis zu vier Jahre rückwirkend über die Steuererklärung beantragt werden, wenn die entsprechenden Einzahlungen jeweils bis 31. Dezember auf dem Bausparvertrag eingegangen sind. Die Bonuszahlungen werden nach sieben Jahren gesammelt vom Finanzamt auf den Bausparvertrag ausbezahlt. Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, kann das Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden. Die staatliche Förderung hilft so, den Bausparvertrag schneller zu besparen. Es ist geschenktes Geld, das als zusätzliches Eigenkapital für die Wunschimmobilie oder auch ein Modernisierungsvorhaben zur Verfügung steht. Millionen Deutsche werden dadurch mit einer besseren Förderung zur Vermögensbildung angeregt.

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Noch ein Tipp: Wer aufgrund der Einkommensgrenzen keine Arbeitnehmersparzulage erhalten kann, weil er über der liegt, kann für diese und weitere eigene Einzahlungen die Wohnungsbauprämie beantragen. Auch hierfür gelten Einkommensgrenzen, die deutlich höher liegen.

Zusätzlich kann ab 2024 das Geld aus dem Wohnriester-Vertrag auch zur energetischen Sanierung des Hauses genutzt werden. Bisher ging das nur fürs Bauen, Kaufen oder den altersgerechten Umbau. Künftig kann auch das genutzt werden, um zum Beispiel neue Fenster einzubauen oder die Fassade zu dämmen.
Beratung in jeder Geschäftsstelle der Sparkasse Oder-Spree.

0335 5541-2020 | www.s-os.de

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