Brandenburg hat im Bundesrat für Gewalthilfegesetz gestimmt
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung im Ausgang der letzten Woche dem sogenannten Gewalthilfegesetz mit den Stimmen des Landes Brandenburg zugestimmt. Es gibt Frauen und Kindern unter anderem einen Anspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Wir unterstützen das Gewalthilfegesetz ausdrücklich so die Brandenburgische Frauenministerin Britta Müller. Denn wir müssen bundesweit endlich ein verlässliches und am Bedarf orientiertes Hilfesystem für Frauen und ihre Kinder schaffen, die von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind! Brandenburg hat sich gegenüber dem Bund für die bedarfsgerechte Finanzierung und faire Lastenteilung der Kosten zwischen Bund und Ländern bei dieser enormen Gesellschaftsaufgabe eingesetzt.
Es mangelt in ganz Deutschland an Hilfsstrukturen. Mit dem Gesetz wird es mehr Mittel für Frauenhäuser und spezialisierte Beratungsangebote geben. Jede von Gewalt betroffene Frau soll künftig kostenlos und unkompliziert die nötigen Hilfen erhalten. Das Bundesgesetz ist ein Meilenstein der deutschen Frauenpolitik und ist ein ganz entscheidender Schritt im Kampf gegen Gewalt. Gewalt gegen Frauen und Kinder passiert in unserer Gesellschaft tagtäglich, in allen Kontexten und Lebensbereichen.
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, sich schützend und fördernd vor das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen zu stellen. Das wird mit dem Gewalthilfegesetz noch einmal deutlich hervorgehoben. Gemeinsam mit dem Bund werden wir die bedarfsgerechte Versorgung mit Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen und Präventionsangeboten im Land weiter ausbauen.
Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser
https://www.nbfev.de
Hilfe-Telefon
Das Land Brandenburg verfügt über ein landesweites Netz von Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen und Zufluchtswohnungen. Bei akuter Bedrohung bieten 21 Schutzeinrichtungen Zuflucht. Außerdem können Betroffene von sexualisierter Gewalt in zwölf Kliniken im Land eine medizinische Soforthilfe und vertrauliche Spurensicherung in Anspruch nehmen.