Rückgabe von NS-Raubgut

Um historische und gegenwärtige Diskussionen über die Rückgabe von NS-Raubgut geht es bei einer Konferenz an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) am 16. & 17. November. Im Rahmen des Forschungsprojektes „Recht ohne Recht“ von Prof. Dr. Benjamin Lahusen, Inhaber der Viadrina-Professur für Bürgerliches Recht und Neuere Rechtsgeschichte, beleuchten internationale Experten den Zusammenhang zwischen der historischen und der aktuellen Praxis der Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogener Kunst aus einer vergleichenden Perspektive. Interessierte sind herzlich eingeladen, an den Veranstaltungen der Konferenz teilzunehmen. Konferenzsprache ist Englisch, Fragen können auch auf Deutsch gestellt werden.
Um eine Anmeldung per E-Mail an sekretariat-lahusen@europa-uni.de
bis zum 10. November wird gebeten.

Zum Auftakt der Tagung am 16. November, 19 Uhr, hält die Juristin Prof. Dr. Leora Bilski von der Universität Tel Aviv einen Vortrag mit dem Titel „The Question of Restitution: From Post Holocaust to Post Colonial Struggles“. Am zweiten Konferenztag, am 17. November folgt um 10.00 Uhr eine Diskussionsrunde über die Geschichte der Restitution nach 1945. Ein zweites Gespräch ab 13.30 Uhr beschäftigt sich mit aktuellen rechtlichen Fragen und Problemen der Restitution von Kunstwerken. Beide Panels werden sich mit der Perspektive der NS-Opfer und ihrer Rolle in den Restitutionsverhandlungen befassen.

Tagungsort ist der Logensaal im Logenhaus der Europa-Universität Viadrina, Logenstraße 11 in Frankfurt (Oder).

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Vor 25 Jahren, im Dezember 1998, unterzeichneten 44 Staaten auf der Washingtoner Konferenz die Grundsätze über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust. In diesen Grundsätzen wurde ein neuer Ansatz für die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogener Kunst gefordert. Als Umsetzung dieser Forderung gibt es in Deutschland seit 2001 die so genannte Handreichung für die Rückführung und Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogener Kunst, insbesondere von jüdischem Eigentum. Diese Handreichung enthält keine verbindlichen Rechtsregeln, sondern lediglich eine Empfehlung zur Einhaltung der Grundsätze der Restitutionspolitik der Nachkriegszeit. Das Projekt „Recht ohne Recht“ an der Europa-Universität Viadrina hat sich zum Ziel gesetzt, diesen Zustand aus rechts-, sozial- und kunsthistorischer Perspektive zu analysieren und diese Perspektiven in einem Kommentar für die Praxis zusammenzufassen. Das Projekt wird von der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft und dem Bundesministerium der Finanzen vom 1. September 2022 bis zum 31. Dezember 2024 gefördert.

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