Unterstützung für Schwangere in Notlagen
Das Gesetz von 2014 regelt den Ausbau des Hilfesystems, der vertraulichen Geburt und das Hilfetelefon, das rund um die Uhr Schwangere in Not berät. Das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt feiert 10-jähriges Jubiläum. Es stellte einen Meilenstein für die Situation von hilfesuchenden Schwangeren dar. Seither werden Frauen, die in einer Notlage sind oder ihre Schwanger- und Mutterschaft geheim halten wollen, durch das Angebot der vertraulichen Geburt unterstützt. Ergänzend hat der Bund das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ eingerichtet. Seit nunmehr zehn Jahren bietet es unter der Nummer 0800 40 40 020 rund um die Uhr und in 19 Sprachen einen niederschwelligen Zugang zum Beratungssystem an.
Für die Frauen, die ihre Schwangerschaft und Mutterschaft auch nach eingehender psychosozialer Beratung weiter verheimlichen wollen, bietet das Gesetz die Möglichkeit der vertraulichen Geburt. Das heißt: Die Entbindung ist geschützt und medizinisch betreut, den Müttern wird 16 Jahre lang die Anonymität garantiert. Die Beraterinnen begleiten die Frauen im Fall einer vertraulichen Geburt auch nach der Geburt, um ihnen bei der Lösung von Konflikten zur Seite zu stehen und ihnen Möglichkeiten zur Rücknahme des Kindes aufzuzeigen. Entscheidet sich die Frau für die dauerhafte Abgabe des Kindes, wird es zur Adoption freigegeben. Die Rechte der betroffenen Kinder werden geschützt: Ab dem 16. Lebensjahr können sie ihre Herkunft erfragen – ein Aspekt, der enorm wichtig für die eigene Identitätsfindung ist. Mit der vertraulichen Geburt hat die Bundesregierung ein gesetzlich geregeltes Angebot für die Betroffenen geschaffen und damit Handlungssicherheit für Schwangere, Beratungsstellen, Kliniken und Behörden hergestellt. Gründe für die Entscheidung zu einer vertraulichen Geburt sind vielfältig. Seit Einführung der Regelung zur vertraulichen Geburt wurde diese bis Mai mehr als 1.200 Mal in Anspruch genommen.