Keine 25 Cent in den Gelben Sack werfen
Kakaogetränke, Ayran, Kefir und Joghurt-Drinks in Einweg-Plastikflaschen ab 1. Januar 2024 mit 25 Cent Pfand
Ab dem 1. Januar 2024 müssen Verbraucher aufpassen, keine 25 Cent in den Gelben Sack zu werfen. Bisher waren Milch und Milch-Drinks in Einwegflaschen pfandfrei. Doch zum Jahresbeginn wird die Pfandregelung auf diese Produktgruppe ausgeweitet.
Ab Jahresbeginn gibt es keine Ausnahmen mehr. Für alle Getränke in Einweg-Kunststoffflaschen und Dosen müssen ab Jahresbeginn 25 Cent Pfand bezahlt werden. Ausgeweitet wird die Pfandpflicht damit auf Milch und Milch-Drinks, wie Kakao und Latte Macchiato, Ayran, Buttermilch, Trinkjoghurt und Kefir. Milch-Drinks in nicht wieder verschließbaren Bechern, in Tetrapacks oder Schlauchbeuteln bleiben dagegen pfandfrei. Die Ausweitung der Pfandpflicht macht es für Verbraucher übersichtlicher. Alle Getränke in Einweg-Plastikflaschen und Dosen mit einem Fassungsvermögen zwischen 100 Milliliter und drei Litern sind pfandpflichtig, sagt Carola Clausnitzer, Lebensmittelexpertin bei der VZB.
Auf das Pfand-Logo achten
Das Pfand-Logo ist auf jeder pfandpflichtigen Verpackung, meist auf der Rückseite, aufgedruckt. Und auch am Regal müssen Händler gut sichtbar auf das Einweg-Pfand hinweisen. Restbestände an Dosen und Einweg-Getränkeflaschen ohne Pfand-Logo dürfen noch abverkauft werden. In der Umstellungsphase können im Supermarktregal also Produkte mit und ohne Pfand-Logo nebeneinanderstehen. Hier sollten man besonders achtsam sein. Und auch zu Hause hilft ein Blick auf die Verpackung, damit nicht vorschnell 25 Cent im Müll landen.
Pfandrückgabe in allen Verkaufsstellen
Genauso wie die Einweg-Plastikflaschen von Fruchtsäften und Softdrinks werden die Verpackungen mit Pfand-Logo der Milch und Milch-Drinks am Pfandautomat im Supermarkt oder Discounter zurückgegeben. Jeder Markt, der Einweg-Kunststoffflaschen verkauft, muss solche unabhängig von der Marke auch wieder zurücknehmen.