Trochowski fordert Reform des Gemeinnützigkeitsrechts
Nachdem die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerk Attac bereits durch die Medien ging, wurde jetzt bekannt, dass davon unter anderem auch die Deutsche Umwelthilfe, Compact und nunmehr auch die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V.“ betroffen sind. Die Entscheidung über die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac hatte der Bundesfinanzhof am 10.01.2019 getroffen.
Die aktuellen Nachrichten über die Aberkennung der Gemeinnützigkeit verschiedener Vereine zeigen, dass das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht mit den gesellschaftlichen Entwicklungen keineswegs Schritt gehalten hat. Während vor zwanzig Jahren zum Beispiel ein Verein, der sich für den Umweltschutz eingesetzt hat, vollkommen unpolitisch agieren konnte, ist heute Umweltschutz ein Thema mit politischer Priorität. Ein solcher Verein kann heute gar nicht mehr agieren, ohne dass politische Inhalte auch in den Mittelpunkt seiner Tätigkeit rücken.
Aber nutzt er der Allgemeinheit deshalb in geringerem Maße als vor zwanzig Jahren? „Ich sage klar und deutlich: Nein! Es ist höchste Zeit, das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren, damit es der Zivilgesellschaft möglich bleibt, politisch zu agieren. Gleichzeitig brauchen sowohl Vereine als auch unsere Finanzämter eine klare Rechtsgrundlage.“ Fachlich unterstütze sie die Forderung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ nach einer Reform des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts, so Trochowski weiter. Damit könne geregelt werden, dass auch die politische Willensbildung als gemeinnützig anerkannt wird.
„Die Gesellschaft kann nicht einerseits zivilgesellschaftliches und ehrenamtliches Engagement einfordern und andererseits im Raum stehen lassen, dass dies nicht (mehr) gemeinnützig sei. Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit gegenüber den jetzt in Rede stehenden Vereinen schadet dem Renommee dieser Zusammenschlüsse, welches sie sich teilweise über Jahrzehnte hinweg erarbeitet haben und deren Engagement dringender als je zuvor gebraucht wird. Deshalb bedarf es hier dringend einer Klärung“, so Brandenburgs Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski.