Grüner Wasserstoff ist ein zentraler Treibstoff für die Energiewende
Die Bundesregierung hat einheitliche Vorgaben für die Herstellung von grünem Wasserstoff und E-Fuels beschlossen. Mit der Novelle der 37. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (37. BImSchV) definiert der Gesetzgeber erstmals genau, unter welchen Bedingungen der Strom zur Herstellung von E-Fuels und andere synthetische Kraftstoffe als vollständig erneuerbar und der mit diesem Strom erzeugte Wasserstoff als „grün“ gelten dürfen. Zudem wird die Förderung von grünem Wasserstoff zum Einsatz im Verkehrssektor im Rahmen der THG-Quote durch höhere Anrechnung verbessert. Auf diese Weise schafft die Bundesregierung die Voraussetzung für einen beschleunigten Markthochlauf der grünen Wasserstoffwirtschaft.
Grüner Wasserstoff ist ein zentraler Treibstoff für die Energiewende in Deutschland und weltweit. Sowohl Kraftstoffhersteller als auch die Stahl- und Chemieunternehmen bauen darauf, dass baldmöglichst große Mengen des klimaneutral erzeugten Gases zur Verfügung stehen. Vor allem im Luft- und Seeverkehr werden E-Fuels gebraucht, um Schiffe und Flugzeuge klimafreundlich anzutreiben und die Klimaziele im Verkehr zu erreichen. Dank der heute beschlossenen, einheitlichen Regeln bekommt die Wasserstoffwirtschaft die nötige Planungssicherheit für den schnellen Aufbau eines Markts für Produkte aus grünem Wasserstoff.“
Mit der Novelle stellt die Bundesregierung klar, Wasserstoff darf nur dann als „grün“ gelten, wenn der bei seiner Herstellung eingesetzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien nicht-biogenen Ursprungs stammt. Außerdem muss der CO2-Ausstoß der gesamten Produktion durch die Nutzung von grünen Wasserstoff um mindestens 70 Prozent gesenkt werden. Dabei werden die Emissionen über die gesamte Lieferkette berücksichtigt, u.a. auch für den Transport des grünen Wasserstoffs. Diese Anforderungen gelten genauso für die Produktion von mit grünem Wasserstoff erzeugten E-Fuels für Straßenfahrzeuge und weitere erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs.