Die Jobcenter in der Stadt Frankfurt (Oder) und im Landkreis Märkisch-Oderland gehen Missbrauch von Hartz IV-Leistungen konsequent nach. Bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bei Verdacht auf Schwarzarbeit erfolgt die Abgabe an die Behörden der Zollverwaltung. Bei Verdacht auf andere Straftaten erstatten die Jobcenter Anzeige bei den Staatsanwaltschaften.
Was ist Leistungsmissbrauch?
Leistungsmissbrauch liegt vor, wenn aufgrund eines vorwerfbaren Verhaltens von Leistungsbeziehenden unrechtmäßige Überzahlungen erfolgen. Etwa weil diese bei der Antragstellung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder wesentliche Änderungen der Verhältnisse nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilt haben.
Beispielhafte Gründe für Überzahlungsfälle sind Einkommen aus einer bisher nicht bekannten geringfügigen oder versicherungspflichtigen Beschäftigung, nicht angegebene Leistungen der Arbeitsförderung (z. B. Arbeitslosengeld nach dem SGB III, Berufsausbildungsbeihilfe), andere Sozialleistungen (Renteneinkünfte, Grundsicherungsleistungen) und Kapitalerträge.
Ziel: Hilfebedürftige und die Solidargemeinschaft schützen
Mit der Missbrauchsbekämpfung wird das Ziel verfolgt, Leistungen nur denjenigen Personen zu gewähren, die rechtmäßig Anspruch hierauf haben. Dadurch werden auch die Interessen der Solidargemeinschaft der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler geschützt, die die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende finanzieren.
Schwerwiegende Missbräuche kommen zwar in der Praxis eher selten vor, untergraben aber das Vertrauen in den Sozialstaat und bringen alle Hilfebedürftigen generell in Verdacht. Dem muss konsequent entgegengewirkt werden. Es sind diejenigen vor Vorurteilen zu schützen, die berechtigt Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erheben.
Sozialleistungsbetrug im Jobcenter Frankfurt (Oder)
Im Jahr 2017 gab es im Jobcenter Frankfurt (Oder) etwa 300 Verdachtsfälle auf Leistungsmissbrauch. In 50 Fällen erstattete das Jobcenter Strafanzeige.
Die Zahl der Strafverdachtsfälle ist in den letzten fünf Jahren gesunken. Gleichzeitig stieg die Zahl der Ordnungswidrigkeiten. Dauer und Schwere der Straftatverdachtsfällen nahm allerdings zu und somit auch die Vermögensschäden. In der Folge fielen auch die Geldstrafen bei Verurteilung deutlich höher aus.
Typische Fälle bei Sozialleistungsbetrug sind nicht angegebene Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen, Unterhaltszahlungen oder nicht angegebene Partnerschaften. Schwarzarbeit, das heißt die Nichtanzeige eines Arbeitsverhältnisses, wird durch das Hauptzollamt verfolgt. An die Staatsanwaltschaft abgegeben werden auch Betrugsfälle etwa von Leistungsbeziehern mit polnischer Staatsangehörigkeit, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland haben und damit nicht leistungsberechtigt sind.
Sozialleistungsbetrug im Jobcenter Märkisch-Oderland
Im Jobcenter Märkisch-Oderland gab es im Jahr 2017 insgesamt 1.735 Verdachtsfälle auf Sozialleistungsbetrug. In 1.558 Fällen bestätigte sich der Verdacht auf Betrug bzw. Betrugsversuch. In diesen Fällen erstattete das Jobcenter Strafanzeige, gab die Ermittlung an das Hauptzollamt ab oder leitete ein Bußgeldverfahren ein.
Typische Fälle von Sozialleistungsbetrug sind nicht angezeigte Einkünfte wie z.B. Betriebskostenguthaben, Arbeitseinkommen oder Unterhaltszahlungen während des Leistungsbezuges. Aber auch die fehlende Mitwirkung bei auskunftspflichtigen Personen (z.B. Arbeitgeber) wird geahndet.
Beispiel: Erstausstattung der Wohnung
Ein Kunde bezog über einen längeren Zeitraum Hartz IV-Leistungen und stellte einen Antrag auf Erstausstattung für die Wohnung. Eine Prüfung des Außendienstes ergab, dass die angegebene Wohnung nie bezogen bzw. bewohnt und die gewährten Leistungen der Erstausstattung nicht zweckgemäß verwendet worden waren. Der Schaden für das Jobcenter belief sich auf rund 3.400,00 Euro. Das zuständige Amtsgericht verhängte eine Gesamtstrafe von 1.500,00 Euro. Diese Summe musste der Verurteilte zahlen – und dem Jobcenter die überzahlten Leistungen zurückerstatten.
Beispiel: Betriebskostenerstattungen und Steuerrückerstattungen
Eine Kundin hatte über mehrere Jahre Einkünfte aus Betriebskostenerstattungen und Steuerrückerstattungen nicht angezeigt. Dem Jobcenter entstand ein Schaden in Höhe von rund 3.500,00 €. Das zuständige Amtsgericht verhängte unter Berücksichtigung von Strafmilderungsgründen eine Gesamtstrafe über 700,00 Euro, die die Verurteilte zahlen musste – zusätzlich zu den Rückzahlungen an das Jobcenter.
Organisierter Leistungsmissbrauch
Organisierten Leistungsmissbrauch – oft etwa durch fingierte Arbeitsbescheinigungen, Wuchermieten oder verfälschte Mietverträge – haben die Arbeitsagenturen und die Jobcenter bundesweit im Blick. Hinweisen darauf gehen sie konsequent nach.
Um Schäden für die Gemeinschaft der Beitrags-und Steuerzahler zu vermeiden bzw. zu reduzieren, sind Sicherungsmechanismen ergriffen worden, mit denen Betrugsfälle bereits bei der Antragsbearbeitung aufgedeckt werden können.